B-1 BAföG reformieren

Status:
Überweisung
  1. BAföG wird in Zukunft nur noch elternunabhängig vergeben.
  2. Der BAföG-Grundsatz muss auf mindestens 900 Euro erhöht werden.
  3. Zusätzlich zum Grundbedarf von 900 Euro muss es einen Mietzuschuss je nach lokalem Mietspiegel geben.
  4. BAföG muss nach einem Studienabbruch für ein zweites Studium beantragt werden können.
  5. Die Altersgrenze von 30 Jahren wird abgeschafft.
Begründung:

Die Möglichkeit in einem so reichen Land wie der BRD einen Hochschulabschluss erfolgreich zu erlangen, darf im 21. Jahrhundert nicht mehr vom Einkommen der Eltern abhängen. Einzig und allein die intellektuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden dürfen ausschlaggebend sein, ob man einen Hochschulabschluss erlangen kann oder nicht. Des Weiteren muss die Finanzierung des Studiums für Studierende auch in den Stadtzentren von Ballungszentren wie Hannover, Hamburg, München oder Berlin möglich sein. Die Frage der Studienfinanzierung für alle Studierenden ist im 21. Jahrhundert eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Chancengleichheit.

Eine qualifizierte Ausbildung darf nicht an fehlenden Finanzen scheitern. Die aktuellen Reformpläne sind unzureichend und lassen die Zahl der Inanspruchnehmenden nur unwesentlich wieder ansteigen nach Jahren großen Rückgangs. Das BAföG muss daher deutlich in seiner Leistungsgestaltung ausgeweitet werden um der zunehmenden Bedeutungslosigkeit entgegenzutreten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an den ordentlichen Bezirksparteitag 2021
Version der Antragskommission:

Hinweis:

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum Wintersemester 2019/2020.

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt eher nicht angebracht, erneut Forderungen zu einer weiteren Änderung auf den Weg zu bringen. Vielmehr sollten die jetzigen Regelungen ihre Wirksamkeit entfalten können und Anpassungen erst nach einer bestimmten Zeit vorgenommen werden.

Beschluss: Wiedervorlage des Antrages BAföG reformieren in 2021
Text des Beschlusses:

Hinweis:

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum Wintersemester 2019/2020.

Es war zum aktuellen Zeitpunkt eher nicht angebracht, erneut Forderungen zu einer weiteren Änderung auf den Weg zu bringen. Vielmehr sollten die jetzigen Regelungen ihre Wirksamkeit entfalten können und Anpassungen erst nach einer bestimmten Zeit vorgenommen werden.

 

BAföG reormieren

Wir fordern:

  1. BAföG wird in Zukunft nur noch elternunabhängig vergeben.
  2. Der BAföG-Grundsatz muss auf mindestens 900 Euro erhöht werden.
  3. Zusätzlich zum Grundbedarf von 900 Euro muss es einen Mietzuschuss je nach lokalem Mietspiegel geben.
  4. BAföG muss nach einem Studienabbruch für ein zweites Studium beantragt werden können.
  5. Die Altersgrenze von 30 Jahren wird abgeschafft.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Hinweis: Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum Wintersemester 2019/2020. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt eher nicht angebracht, erneut Forderungen zu einer weiteren Änderung auf den Weg zu bringen. Vielmehr sollten die jetzigen Regelungen ihre Wirksamkeit entfalten können und Anpassungen erst nach einer bestimmten Zeit vorgenommen werden.
Überweisungs-PDF: