R-01 Aufstockung des polizeilichen Personals zur verstärkten Überwachung des fließenden Verkehrs

Status:
Überweisung

Die besten Verkehrsge- und -verbote, um den Straßenverkehr möglichst gefahrarm und sicher zu gestalten, nützen wenig, wenn zu wenige Polizist*innen vorhanden sind, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Verkehrsteilnehmer*innen so auf Fehlverhalten hinzuweisen. Bestimmte Kontrollen müssen häufig durchgeführt werden, um die Menschen auf Fehlverhalten hinzuweisen und so zu einer Verhaltensänderung beizutragen. Dazu gehören beispielsweise Kontrollen bzgl. der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Handynutzung während des Autofahrens.

Auch Lastkraftwagen bzw. deren Fahrer*innen müssen stärker im Hinblick auf Ladungssicherheit und Lenk- und Ruhezeiten der Fahrenden kontrolliert werden. Immer wieder geschehen Unfälle durch übermüdete Lkw-FahrerInnen, bei denen dann oft die Insassen der weiteren unfallbeteiligten Personenkraftwagen zu Schaden kommen. Hierbei ist aber zusätzlich zu berücksichtigen, dass an den großen Verkehrsadern des Güterverkehrs eine entsprechende und angemessen Anzahl von Lkw-Parkplätzen zu Verfügung steht.

Um diesen Anforderungen zusätzlich zum übrigen Polizeidienst gerecht zu werden, müssen mehr PolizistInnen eingestellt werden. Entsprechende Mittel sind daher im niedersächsischen Landeshaushalt bzw. Bundeshaushalt bereitzustellen. Notfalls muss bei dieser, durchaus Länderübergreifenden Aufgabe, der Bund an der Finanzierung beteiligt werden. Entsprechende Möglichkeiten sind zu prüfen.

Nur intensivere Kontrollen lassen sich bzgl. der oben aufgeführten Gefährdungen nachhaltige Verhaltensänderungen bei der Verkehrsteilnehmenden erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Weiterleitung als Material an die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion
Stellungnahme(n):
Erledigungsvermerk: Weitergeleitet an die SPD-Landtagsfraktiobn: "In den zurückliegenden Jahren ist die Zahl der Stellen bei der niedersächsischen Polizei kontinuierlich gesteigert worden. Mit mehr als 21.000 Planstellen haben wir 2019 einen Höchststand erreicht. Nie gab es in der Geschichte des Landes mehr Polizistinnen und Polizisten als gegenwärtig. Mit dieser Personalpolitik tragen wir als SPD ganz wesentlich dazu bei, dass Niedersachsen auch in Zukunft ein sicheres Bundesland bleibt. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, in den nächsten Jahren bis zu 3.000 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Polizeidienst zu schaffen. Bereits im ersten Jahr der Regierung konnten hiervon 750 neue Stellen realisiert werden. Mit über 1.600 Neueinstellungen wurden 2018 so viele Anwärterinnen und Anwärter in den Polizeidienst eingestellt wie nie zuvor in einem Jahr. Allein 650 dieser Einstellungen gehen dabei über den normalen sogenannten „Nachersatz", also den direkten Ersatz von Polizistinnen und Polizisten, die etwa altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden, hinaus. Der 2016 wieder eingeführte zweite Einstellungstermin im April und die darin enthaltenen zusätzlichen Einstellungen schaffen Flexibilität und neue Spielräume für die Polizei Niedersachsen. Bereits beginnend mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 und über die Haushalte 2016 sowie 2017 / 2018 und dort insbesondere über den Nachtragshaushalt 2018 hat die niedersächsische Landesregierung erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Landespolizei in allen Beschäftigtengruppen nachhaltig zu stärken. Für 2019 sieht der Haushalt neben den ursprünglich geplanten ca. 920 Einstellungen zum 1. Oktober 2019 nochmals weitere 200 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten zum 1. April 2019 vor.                Die personelle Stärkung verbessert nicht nur die Polizeipräsenz in der Fläche, sondern sorgt auch für eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs." Weitergeleitet an die SPD Bundestagsfraktion: "Für die Bundestagsfraktion ist es wichtig zu erfahren, welche Anträge auf der Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene eingereicht und beschlossen werden. So haben Partei und Fraktion ein beiderseitiges Interesse an der Kenntnisnahme, um das Votum der Gliederungen bei der parlamentarischen Arbeit berücksichtigen zu können. Eine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen, die auf Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene getroffen wurden, gibt die Bundestagsfraktion nicht ab."
Überweisungs-PDF: