Die besten Verkehrsge- und -verbote, um den Straßenverkehr möglichst gefahrarm und sicher zu gestalten, nützen wenig, wenn zu wenige Polizist*innen vorhanden sind, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen und die Verkehrsteilnehmer*innen so auf Fehlverhalten hinzuweisen. Bestimmte Kontrollen müssen häufig durchgeführt werden, um die Menschen auf Fehlverhalten hinzuweisen und so zu einer Verhaltensänderung beizutragen. Dazu gehören beispielsweise Kontrollen bzgl. der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Handynutzung während des Autofahrens.
Auch Lastkraftwagen bzw. deren Fahrer*innen müssen stärker im Hinblick auf Ladungssicherheit und Lenk- und Ruhezeiten der Fahrenden kontrolliert werden. Immer wieder geschehen Unfälle durch übermüdete Lkw-FahrerInnen, bei denen dann oft die Insassen der weiteren unfallbeteiligten Personenkraftwagen zu Schaden kommen. Hierbei ist aber zusätzlich zu berücksichtigen, dass an den großen Verkehrsadern des Güterverkehrs eine entsprechende und angemessen Anzahl von Lkw-Parkplätzen zu Verfügung steht.
Um diesen Anforderungen zusätzlich zum übrigen Polizeidienst gerecht zu werden, müssen mehr PolizistInnen eingestellt werden. Entsprechende Mittel sind daher im niedersächsischen Landeshaushalt bzw. Bundeshaushalt bereitzustellen. Notfalls muss bei dieser, durchaus Länderübergreifenden Aufgabe, der Bund an der Finanzierung beteiligt werden. Entsprechende Möglichkeiten sind zu prüfen.
Nur intensivere Kontrollen lassen sich bzgl. der oben aufgeführten Gefährdungen nachhaltige Verhaltensänderungen bei der Verkehrsteilnehmenden erreichen.