O-06 Aufstellung zu Europawahlen

Status:
Annahme

Der SPD-Parteivorstand möge im Organisationsstatut im Zusammenhang der Ersatzbewerberinnen folgende Änderung zur wahltechnischen Vorbereitung zukünftiger Europawahlen beschließen: 

Es werden für alle Kandidatinnen und Kandidaten Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber nach § 9 Absatz 3 EuWg aufgeführt. Bei der Aufstellung von Ersatzbewerber*innen ist zu beachten, dass nach § 4 Abs. 3 der Wahlordnung für eine Kandidatin eine Ersatzbewerberin aufzustellen ist und dass für einen Kandidaten eine Ersatzbewerberin oder ein Ersatzbewerber aufzustellen ist. 

Begründung:

Der Beschluss der Klausur des SPD-Parteivorstandes zur wahltechnischen Vorbereitung der Europawahl 2024 vom 8./9.01.2023 sollte den Anteil an weiblichen Abgeordneten im europäischen Parlament sichern. Durch diesen Beschluss wird aber genau der derzeitige Zustand mit einem höheren Anteil an männlichen Abgeordneten gefestigt, da nur männliche Ersatzbewerber auf einen männlichen Abgeordneten folgen können.  

Der Beschluss beachtet zudem nicht, dass in der Praxis solche Nachrücker bei der nächstfolgenden Wahl in der Listenaufstellung einen deutlichen Vorteil gegenüber einer neuen weiblichen Kandidatur erhalten. Dies ist in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen. 

Um dem entgegenzuwirken und solange es im europäischen Parlament keine Parität gibt, muss der SPD-Parteivorstand es daher Frauen ermöglichen, sich als Ersatzbewerberinnen für (männliche) Kandidaten aufstellen zu lassen. Ansonsten läuft die Partei Gefahr, dass sich hier männliche Kandidaturen gegenseitig „beerben“ und sich weibliche Kandidaturen in den Listenaufstellungen dauerhaft hinter den männlichen Abgeordneten und ihren Ersatzbewerbern einreihen müssen.  

Nachdem bereits zwei weibliche Abgeordnete ihren Platz an männliche Ersatzbewerber abgegeben haben, ist es an der Zeit, das Gesamtverfahren zu Wahl in das europäische Parlament zu betrachten und dem entgegenzuwirken. Die Sozialdemokratie will die zementierten veralteten (männlich dominierten) Muster und Systeme aufbrechen, Gleichberechtigung , Fortschritt und Parität leben. Daher müssen wir voran gehen und eine ausreichende weibliche Repräsentanz ermöglichen, erwirken und uns dafür stark machen. Nur so sind wir zukunftsfähig, nachhaltig und bilden auch die europäischen Bürgerinnen im europäischen Parlament ab. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

Bundesparteitag

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Parteivorstand möge im Organisationsstatut im Zusammenhang der Ersatzbewerberinnen folgende Änderung zur wahltechnischen Vorbereitung zukünftiger Europawahlen beschließen: 

Es werden für alle Kandidatinnen und Kandidaten Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber nach § 9 Absatz 3 EuWg aufgeführt. Bei der Aufstellung von Ersatzbewerber*innen ist zu beachten, dass nach § 4 Abs. 3 der Wahlordnung für eine Kandidatin eine Ersatzbewerberin aufzustellen ist und dass für einen Kandidaten eine Ersatzbewerberin oder ein Ersatzbewerber aufzustellen ist. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: