D-6 Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung

Status:
Annahme

Wir Jusos stehen für eine offene, tolerante und pluralistische Gesellschaft. Wir stellen uns ganz klar gegen rassistische und menschenfeindliche Einstellungen und Handlungen.

Deshalb fordern wir die Einführung einer Antirassismus- Klausel in der Landesverfassung und somit eine verfassungsrechtliche Verankerung einer pluralistischen und toleranten Gesellschaft.

Folgende Änderungen sollen nach Vorbild Brandenburgs erfolgen:

Artikel 3 Absatz 1 soll ergänzt werden durch: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und menschenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

Artikel 3 Absatz 3 soll geändert werden in: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Wir fordern die Einführung einer Antirassismus-Klausel in der Landesverfassung und somit eine verfassungsrechtliche Verankerung einer pluralistischen und toleranten Gesellschaft.

Folgende Änderungen sollen nach dem Vorbild Brandenburgs erfolgen:

Artikel 3 Absatz 1 soll ergänzt werden durch: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und menschenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

Artikel 3 Absatz 3 soll geändert werden in: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Einführung einer Antirassismus-Klausel in der Landesverfassung und somit eine verfassungsrechtliche Verankerung einer pluralistischen und toleranten Gesellschaft.

Folgende Änderungen sollen nach dem Vorbild Brandenburgs erfolgen:

Artikel 3 Absatz 1 soll ergänzt werden durch: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und menschenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“

Artikel 3 Absatz 3 soll geändert werden in: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: