Die politische Bewältigung der großen Anzahl an Geflüchteten aus verschiedenen Teilen der Welt ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, auch durch kurzfristige, schnelle und unbürokratische Hilfe dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinden, Bundesländer und andere staatlichen Institutionen die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten gewährleisten können, wenn sie dazu finanziell oder strukturell nicht (mehr) in der Lage sind.
Das beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und das „Asylpaket II“ schränken das Asylrecht jedoch massiv ein. Wir lehnen insbesondere die neuen Regelungen zu sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten, zu Sachleistungen und militärischer Abwehr von Geflüchteten („Schleuserkriminalität“), zu Residenzpflicht, Ausweitung der Abschiebehaft, Abschiebungen in Schnellverfahren und die Aussetzung des Familiennachzugs ab. Wir unterstützen diese menschenrechts- und grundrechtswidrige Politik nicht. Die aktuellen „Asylkompromisse“ sind rassistisch und stigmatisierend. Mehr Mittel für Länder und Kommunen können das nicht aufwiegen. Das Gesetz widerspricht sozialdemokratischen Grundsätzen.
Ausweitung der sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten
Die Ausweitung von „sicheren“ Herkunftsstaaten auf weitere Länder des Westbalkans lehnen wir ab. Die Bundesregierung ignoriert hier, dass diese Länder durch vielfache Diskriminierungen und Gewalt z.B. gegenüber Roma nicht als sicher gelten können. Die niedrige Anerkennungsquote in Deutschland von Geflüchteten aus diesen Ländern kann nicht als Rechtfertigungsgrund dienen, diese Länder grundsätzlich als sicher einzustufen. Seit 1999 befinden sich deutsche Soldat*innen als Teil der Kosovo-Truppe (KFOR) vor Ort. Es befinden sich aktuell rund 740 Soldat*innen im Kosovo. Wir stellen uns die Frage: Wie kann ein Land als „sicheres“ Herkunftsland eingestuft werden, das nach wie vor durch einen Auslandseinsatz der Bundeswehr unterstützt werden muss.
Ebenso vehement widersprechen wir der Klassifizierung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Die Grundrechtsituation in allen drei Staaten lässt diese Einordnung absurd erscheinen. So ist in diesen Staaten beispielsweise Homosexualität noch immer unter Strafe gestellt. Auch eine Ausweitung der Liste der „sicheren“ Herkunftsstaaten um von Krieg und Bürgerkrieg betroffene Länder wie Afghanistan und Irak ist kategorisch abzulehnen.
Verlängerung des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen
Die Verlängerung des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen wurde von der Großen Koalition in diesem Jahr auf drei Monate verkürzt. Dass diese Regelung wieder zurückgenommen werden soll, ist falsch. Aufgrund der Zustände in den Einrichtungen ist ein längerer Aufenthalt inakzeptabel. Zudem stehen die dort geltende Residenzpflicht und das Arbeitsverbot einer schnellen Integration der Geflüchteten entgegen.
Sach- statt Geldleistungen
Geldleistungen für Asylbewerber*innen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs. Sie sind kein Taschengeld und sie sind ganz sicher kein Anreiz für eine Flucht nach Deutschland, gerade in Anbetracht der hohen Kosten und Risiken einer Flucht. Menschen, die aus ihrem Herkunftsland flüchten und sich den lebensbedrohlichen Strapazen einer Flucht aussetzen, tun dies sicherlich nicht, weil sie ein Taschengeld in Deutschland erwartet. Das zu suggerieren, ist gefährlich und wird fremdenfeindliche Tendenzen weiter anheizen. Die Geldleistungen soweit wie möglich in Sachleistungen umzuwandeln, wie es der Gesetzesentwurf vorschlägt, ist unpraktisch, mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und möglicherweise nicht verfassungskonform. Insbesondere die Entmündigung von Geflüchteten durch ein Gutscheinsystem lehnen wir ab, da es nicht unseren Vorstellungen eines freien und selbstbestimmten Lebens entspricht.
„Asylpaket II“ – oder wie die GroKo das Asylrecht verschärft
Das sogenannte „Asylpaket II“ beinhaltet zahlreiche inakzeptable Verschärfungen des Asylrechts. An dieser Stelle geschieht eine Aushebelung des Asylrechts statt einer Beschleunigung der Asylverfahren. Schutzsuchende werden von fairen Asylverfahren ausgeschlossen, um sie möglichst schnell abschieben zu können. Wir stellen uns daher klar gegen die geplanten beschleunigten Asylverfahren – in nur einer Woche ist es keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen.
Abschiebungen im Schnellverfahren
Schnellverfahren betreffen mitnichten nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden: Aufgrund der Bestimmung, dass Geflüchtete ohne Pass Schnellverfahren unterzogen werden können, ist ein großer Teil der Schutzsuchenden von den unfairen Eilverfahren bedroht. Dies ist eine zynische Regelung: Ohne Pass zu sein, ist typisch für Menschen auf der Flucht, solange diese kriminalisiert wird!
Unwürdige Aufnahmezentren statt Integration
Alle Geflüchtetengruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützer*innen und Helfenden abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Schikanierenden Maßnahmen wie Freizügigkeitsbeschränkungen für Geflüchtete in diesen Aufnahmeeinrichtungen widersprechen wir deutlich: Eine Beschränkung der Freizügigkeit auf den Landkreis oder den Bezirk der Ausländerbehörde schadet der Integration.
Familiennachzug ausgesetzt
Wir verurteilen vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfung des Familiennachzugs. Der verweigerte Familiennachzug wird tödliche Folgen haben und noch mehr Menschen in die lebensgefährliche Flucht übers Meer treiben. Auch mögliche Ausnahmen in Einzelfällen bei minderjährigen Flüchtlingen sind nicht ausreichend und ein Armutszeugnis für die Große Koalition.
Keine dieser Regelungen ist in irgendeiner Art und Weise geeignet, Kommunen und Bundesländer zu entlasten, Geflüchtete besser zu versorgen, unterzubringen oder zu inkludieren und Fluchtursachen zu bekämpfen. Diese Regelungen werden die Situation nicht verbessern, sondern noch verschlechtern.
Wir werden uns deshalb weiterhin gemeinsam für sichere Fluchtrouten und eine menschenwürdige Geflüchtetenpolitik einsetzen.
Von den SPD-Bundestagsabgeordneten erwarten wir die Ablehnung aller Asylrechtsverschärfungen.
Neufassung Antrag R-1
Die politische Bewältigung der großen Anzahl an Geflüchteten aus verschiedenen Teilen der Welt ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, auch durch kurzfristige, schnelle und unbürokratische Hilfe dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinden, Bundesländer und andere staatlichen Institutionen die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten gewährleisten können, wenn sie dazu finanziell oder strukturell nicht (mehr) in der Lage sind.
Eine Lösung kann es nicht sein, das Asylrecht weiter zu verschärfen, um durch Abschreckung Menschen dazu zu bringen ihre Rechte nicht mehr in Anspruch zu nehmen – wie es erklärte Politik der CDU/CSU und ihres Bundesinnenministers Horst Seehofer ist. Wir erkennen an, dass in dem vom Bundestag verabschiedeten Asyl-Paket Forderungen der SPD umgesetzt wurden, insbesondere die Tatsache, dass Deutschland nun ein viel gefordertes Einwanderungsgesetz hat, ist ein Erfolg.
Die dafür notwendigen Kompromisse insbesondere bei dem Thema Abschiebung sind schwer zu schlucken. Die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in regulären Gefängnissen widerspricht aus unserer Sicht auch geltender EU-Rechtslage. Zwar wird dies aufgrund der vorsorgenden Politik der SPD-geführten Landesregierung hier bei uns in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen, jedoch blicken wir mit Sorge auf die Situation in anderen Bundesländern.
Aus unserer Grundüberzeugung des unantastbaren Asylrechts und dem festen Wissen, dass eine Politik der Ausgrenzung und Kriminalisierung kein Weg unserer Partei ist, fordern wir unsere Landtags- und Bundestagsfraktion auf, keine weitere Verschärfung des Asylrechts mitzutragen.
Die politische Bewältigung der großen Anzahl an Geflüchteten aus verschiedenen Teilen der Welt ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, auch durch kurzfristige, schnelle und unbürokratische Hilfe dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinden, Bundesländer und andere staatlichen Institutionen die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten gewährleisten können, wenn sie dazu finanziell oder strukturell nicht (mehr) in der Lage sind.
Eine Lösung kann es nicht sein, das Asylrecht weiter zu verschärfen, um durch Abschreckung Menschen dazu zu bringen ihre Rechte nicht mehr in Anspruch zu nehmen – wie es erklärte Politik der CDU/CSU und ihres Bundesinnenministers Horst Seehofer ist. Wir erkennen an, dass in dem vom Bundestag verabschiedeten Asyl-Paket Forderungen der SPD umgesetzt wurden, insbesondere die Tatsache, dass Deutschland nun ein viel gefordertes Einwanderungsgesetz hat, ist ein Erfolg.
Die dafür notwendigen Kompromisse insbesondere bei dem Thema Abschiebung sind schwer zu schlucken. Die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in regulären Gefängnissen widerspricht aus unserer Sicht auch geltender EU-Rechtslage. Zwar wird dies aufgrund der vorsorgenden Politik der SPD-geführten Landesregierung hier bei uns in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen, jedoch blicken wir mit Sorge auf die Situation in anderen Bundesländern.
Aus unserer Grundüberzeugung des unantastbaren Asylrechts und dem festen Wissen, dass eine Politik der Ausgrenzung und Kriminalisierung kein Weg unserer Partei ist, fordern wir unsere Landtags- und Bundestagsfraktion auf, keine weitere Verschärfung des Asylrechts mitzutragen.