Ge-05 Artgerechte Haltung von Schweinen

Status:
Überweisung

Forderung: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll im Hinblick auf Schweine im Abschnitt 5 unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Argumente geändert werden:

  1. Den Tieren ist deshalb deutlich mehr Platz zu gewähren, als dies von der jetzigen Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vorgesehen ist.
    Die Unterbringung auf (Teil-) Spaltenböden wird den Bedürfnissen der Schweine als Paarhufer in keiner Weise gerecht, sondern dient allein ökonomischen Vorteilen. Sie ist Ursache für Fundamentprobleme und Klauenerkrankungen. Dies zeigt sich besonders bei den „Abgangsursachen“ von Sauen.
  2. Den Schweinen muss zumindest in Teilbereichen weicher Untergrund zur Verfügung gestellt werden. Der Geruchssinn der Schweine ist der Art ihrer Nahrungssuche entsprechend sehr gut ausgebildet. Sie können feinste Unterschiede und geringste olfaktorische Reize wahrnehmen, besser noch als Hunde. Deshalb stellt die Haltung über den eigenen Exkrementen eine hohe Belastung dar. Schweine sind deshalb von Natur aus sehr reinlich und legen ihre Kotplätze so an, dass sie durch sie nicht beeinträchtigt werden.
  3. Schweine müssen so gehalten werden, dass sie Kot- und Ruhebereiche voneinander trennen können (was bei den gesetzlich erlaubten, praxisüblichen Ställen nicht möglich ist). Optimal ist die Freilandhaltung. Die intensive Auslaufhaltung mit leicht eingestreutem Stallquartier und Zugang zu einem gut eingestreuten Außenbereich (System Neuland) ist ein akzeptierbarer Kompromiss.
    Schweine sind allein schon wegen ihres ausgeprägten, mit der Nahrungsaufnahme assoziierten Such- und Erkundungsverhaltens außerordentlich aktiv. In der Natur halten die Tiere beim Fressen zwei bis drei Meter Abstand zueinander ein, weil es sonst aus Futterneid zu Rangeleien kommt. Gehaltene Schweine werden deshalb mittels Blenden im Fressstand relativ ruhig gehalten. Mit der Abruffütterung soll der Futterneid durch Vereinzelung ohne Rücksichtnahme auf das arttypische gemeinsame Fressen ausgeschaltet werden.
  4. Bei der Verwendung von Abruffutterautomaten sollten zumindest mehrere Stationen im Abstand von ca. drei Metern zueinander aufgestellt werden. Auch das Nestbauverhalten der Sauen ist mit hoher Aktivität verbunden und führt mangels ausreichender Gelegenheit zum Ausleben zu Verhaltensstereotypien (z. B. Stangenwetzen). Außer dem Fehlen von Nestbaumaterial wird natürliches Verhalten durch die euphemistisch als „Ferkelschutzkörbe“ bezeichneten Abferkelstände verhindert. Geradezu paradox ist, dass auch die in diesen Vorrichtungen fixierten Tiere als „ferkelführende“ Sauen bezeichnet werden.
  5. Sauen brauchen in den Abferkelbuchten freie Bewegungsmöglichkeit durch einen ausreichend großen Bereich, in dem sie ihr Nest anlegen können. Deshalb brauchen auch Sauen Stroh. Aufgehängte Jutesäcke sind kein geeignetes Material. Die Abferkelbuchten sind entsprechend zu gestalten, damit die Sau auch hier in Kotbereich und Ruhezone trennen kann. Ferkelnester, die mit Lampen oder Fußbodenheizungen ausgestattet sind, erübrigen sich dann.
    Besonders problematisch ist die Haltung der Zuchtgruppen, wenn „Umrauscher“ hinzukommen, weil durch sie die stabile Rangordnung erschüttert wird. Die Haltung in Kastenständen dient nicht dem Tierwohl, sondern ausschließlich der Vermeidung ökonomischer Verluste durch Umrauschen.
  6. Umrauscher dürfen nicht in bestehende Sauengruppen gelassen, sondern müssen gesondert gehalten werden.
Begründung:

Begründung: Die angeborenen Verhaltensweisen der Schweine dienen dem Arterhalt und dem eigenen Überleben. Das Verhalten der Zuchtschweine gleicht weitestgehend dem der Wildschweine (Stolba und Wood-Gush, 1968). Dies ist entsprechend der Forderungen des Tierschutzgesetzes, insbesondere der §§ 1 und 2, bei der Abfassung von Haltungsvorschriften zu berücksichtigen. Das war bisher nicht der Fall. Auf keinen Fall darf es zur Überforderung des Adaptationsvermögens des Einzeltieres an das Haltungssystem kommen. Die Unterordnung der ethologischen Bedürfnisse der Tiere unter die ökonomischen Interessen der Halter ist nicht gerechtfertigt, wenn die ethologischen Grundbedürfnisse der Tiere derart eingeschränkt werden, dass daraus Leiden resultieren kann oder offensichtlich resultiert.

Die praxisübliche Engaufstallung verhindert das Ausweichen in einem Abstand, mit dem schwächere, d. h. rangniedrigere Tiere den überlegenen, also ranghöheren Tieren ihre Unterordnung zum Ausdruck bringen. Beim praxisüblichen, zu geringen Platzangebot kommt es daher zu in Dauer und Schwere in der freien Natur nicht vorkommenden Konflikten. Ganz fatal wirkt sich die Kastenstandhaltung aus, in dem die Sauen nur stehen oder liegen können, also zur Untätigkeit verdammt sind. Deshalb ist zu fordern, dass zumindest die Vorgaben des Magdeburger Verwaltungsgerichts und des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts umgehend umgesetzt werden. Das allein reicht aber nicht aus, um den Bedürfnissen der Sauen gerecht zu werden.

Empfehlung:

Der Gesetzgeber sollte die Forderungen der Bürger nach artgerechter Haltung von Schweinen durchsetzen, um die Schweinehalter aus der „Schusslinie“ öffentlicher Kritik zu nehmen. Hierzu sollte sich Deutschland mit den Niederlanden, Dänemark und Schweden zusammenschließen.

Literatur:

Richter, Thomas (Hrsg.) u.a., Krankheitsursache Haltung, Enke-Verlag

ders., Haltung von Sauen in Bewegungsbuchten, PPT: http://www.alb-bw.uni-hohenheim.de/2teOrdnung/Tagungen-pdf-Dateien/2014/Richter.pdf

Ziron, Dr. Martin, Klauengesundheit bei Zuchtsauen Stolba A. and Wood-Gush D.G.M., 1989. The behaviour of pigs in a semi-natural environment. Animal Protection Nr. 48, 419 – 425. Zusammenfassung unter: https://www.cambridge.org/core/journals/animal-science/article/the-behaviour-of-pigs-in-a-semi-natural-environment/11912001B152620D9273960E7B8FDD8E

Compassion in world farming, Pig Farming in the EU ( Briefing): www.ciwf.org.uk/media/3818865/eu-pig-farming-briefing.pdf

Empfehlung der Antragskommission:
Weiterleitung als Material an die Landtagsfraktion und die Bundestagsfraktion
Stellungnahme(n):
Erledigungsvermerk: Weitergeleitet an die SPD Bundestagsfraktion: "Für die Bundestagsfraktion ist es wichtig zu erfahren, welche Anträge auf der Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene eingereicht und beschlossen werden. So haben Partei und Fraktion ein beiderseitiges Interesse an der Kenntnisnahme, um das Votum der Gliederungen bei der parlamentarischen Arbeit berücksichtigen zu können. Eine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen, die auf Ortsvereins-, Unterbezirks- und Bezirksebene getroffen wurden, gibt die Bundestagsfraktion nicht ab."
Überweisungs-PDF: