A-12 Arbeitsplatzsicherheit für pflegende Angehörige

Status:
Erledigt

Beschäftigte, die sich zur Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen, erhalten ein Rückkehrrecht unabhängig von der Größe des Betriebes.

Begründung:

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn zu pflegende Personen von ihren Angehörigen gepflegt werden. Häusliche Pflege hat Vorrang vor der Pflege in Heimen.

Auf Grund des bereits bestehenden Mangels an Pflegekräften in den Heimen und bei dem ambulanten Pflegedienst führt der Einsatz von Angehörigen zu einer Entlastung in diesen Bereichen. Den Angehörigen wird die Bereitschaft zum Einsatz in der familiären Pflege durch die gesicherte Rückkehr an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zu einem späteren Zeitpunkt erleichtert.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln