F-07 Angemessene Anpassung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Status:
Annahme

Der Steuersatz der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für hohe Erbschaften und Schenkungen oberhalb von 26.000.000 Euro auch für Angehörige der Steuerklassen I und II auf 50 Prozent angehoben.

Begründung:

Zur Finanzierung der exorbitanten Investitionsbedarfe ist eine dauerhafte Verbesserung der staatlichen Einnahmeseite erforderlich.

Angehörige der Steuerklasse III, die nicht zu den nächsten Angehörigen der erblassenden bzw. schenkenden Person gehören, sind ab einem Betrag von 26.000.000 Euro bereits jetzt von einem Steuersatz von 50 Prozent betroffen. Bei näheren Angehörigen der Steuerklassen I und II ist jedoch selbst bei einem steuerpflichtigen Erwerb in Milliardenhöhe nur ein Steuersatz von 30 Prozent, bzw. 43 Prozent fällig.

Eine Anpassung auf einheitlich 50 Prozent ist daher zumindest ab einem Betrag von 26.000.000 Euro dringend geboten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Steuersatz der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für hohe Erbschaften und Schenkungen oberhalb von 26.000.000 Euro auch für Angehörige der Steuerklassen I und II auf 50 Prozent angehoben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: