GS-9 Änderungsantrag auf vollständige Kostenübernahme von visuellem Hilfsmittel z.B. medizinisch, therapeutische Brillengläser durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Visuelle Hilfsmittel nach neusten therapeutischen und medizinischen, arbeitsrechtlichen und sozialen Grundsätzen sollen vollständige in der Kostenübernahme der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgenommen werden.

Begründung:

Das Sehen hat sich verändert. Fast jeder braucht sie, die Brille! Ein Wandel hat sich vollzogen, leider gibt es hierzu keinerlei Erhebungen. Bildschirme und Displays ringsum uns – und rund um die Uhr. –

Ignorieren hilft nicht.

Die Digitalisierung hat alle Bereiche des Lebens und alle Altersklassen erreicht. Sie bestimmt Beruf, Bildung und Privatleben. Per Computer, Smartphone und Co. funktioniert vieles schneller, leichter,

effizienter und auf einem neuen Spaßlevel. Neben den Annehmlichkeiten stellt der elektronische Fortschritt die Augen und den Körper vor bislang ungewohnte Aufgaben – nicht ohne Gefahren für die Gesundheit. digitales-sehen Herausforderung für Augen und Körper

Dauerhaftes Sehen im Nahbereich macht kurzsichtig, fast jeder zweite der 25- bis 29-jährigen Europäer ist kurzsichtig, unter den 65- bis 69-jährigen nur etwa jeder sechste – stellten Forscher fest. In Deutschland sind inzwischen gut zwei Drittel der jungen Menschen von dieser Sehschwäche

betroffen – erklärt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Visuelle Hilfsmittel sind schon lange keine kosmetischen Luxusgegenstände, sondern mehr, dies sind notwendige, medizinische, therapeutische Hilfsmittel, die gerade in der Schnelllebigkeit und dem

Fortschritt der Virtuellen Technologie immer mehr unserer Sehkraft abverlangt.

Bei einer jetzigen Brillenglas Versorgung entstehen sehr, sehr hohe Kosten des Eigenanteils, die der Versicherte aufwenden muss. Sehr schnell ist man bei einem Eigenanteil von 500 -1000 Euro und drüber nur für die notwendigen Gläser-

Wer kann sich dies noch erlauben, jeder braucht seine Augen in allen Lebensbereichen! Hier geht es nicht um die Gestell Frage, sondern um die Sichtgläser

Resümee:

Visuelle Hilfsmittel, wie medizinisch, therapeutische Brillengläser müssen, in die feste volle Erstattung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgenommen werden. Es darf keine optische zwei oder drei Klassengesellschaft.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Stellungnahme(n):
Überweisung an die AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion da es einer fachlichen Ausarbeitung bedarf.
Überweisungs-PDF: