K-01 Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung: Nebeneinander von Ortsräten und Stadtbezirksräten ermöglichen

Status:
Annahme

Die Niedersächsische Kommunalverfassung soll ein Nebeneinander von Ortsräten und Stadtbezirksräten als Mischform zulassen. Alternativ soll es bei der Einführung von Stadtbezirksräten den Gemeinden und Räten ermöglicht werden, über die Größe und Gestalt der Grenzen von Stadtbezirken frei zu entscheiden.

Begründung:

Die Nds. Kommunalverfassung soll ein Nebeneinander von Ortsräten und Stadtbezirksräten in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern*innen als Mischform zulassen. In Niedersachsen ist dies im Unterschied zu anderen Bundesländern bisher nicht möglich.

Alternativ soll es bei der Einführung von Stadtbezirksräten den Gemeinden und Räten ermöglicht werden, über die Größe und Gestalt der Grenzen von Stadtbezirken frei zu entscheiden. Dadurch könnten die historisch gewachsenen Grenzen bestehender in der Bevölkerung verankerter Ortsräte in Stadtbezirksräte überführt werden und die bisher nicht durch eine Stadtteilvertretung vertretene Bevölkerung der Kernstädte bekäme ein Sprachrohr durch neue Stadtbezirksräte.

In weiten Teilen des Stadtgebietes Göttingen etwa sind für insgesamt 13 Göttinger Ortsteile neun Ortsräte für die Bürger/innen tätig. Die Geschichte der Göttinger Ortsteile und Ortsräte geht auf Eingemeindungsprozesse in den Jahren 1964 und 1973 zurück. Ortsräte vertreten die Interessen der Ortschaft und fördern deren positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde.

Die Kernstadt Göttingens jedoch mit allein 55.000 Einwohner*innen wird nicht durch Ortsräte vertreten. Auch diese Einwohner*innen haben das berechtigte Anliegen, ebenfalls durch eine Stadtteilvertretung repräsentiert zu werden. Nach der derzeitigen Rechtslage in § 90 NKomVG ist es nur möglich, die gesamte Stadt flächendeckend in Stadtbezirksräte aufzuteilen. Solche Stadtbezirksräte haben gegenüber den bestehenden Ortsräten sogar den Vorteil, dass sie auch initiativ tätig sein können.

Nach Auffassung des Nds. Innenministeriums müssen aber solche Stadtbezirksräte in etwa gleich groß geschnitten sein. Es ist also bisher nicht möglich, bei der flächendeckenden Einführung von Stadtbezirksräten die historisch gewachsenen Grenzen der bestehenden Ortsräte als Stadtbezirksräte zu übernehmen.

Heute liegen beipielsweise die Einwohnerzahlen von ca. 1.000 Einwohnern im Ortsteil Göttingen-Roringen mit eigenem Ortsrat bis 20.000 Einwohnern in Göttingen-Geismar mit eigenem Ortsrat weit auseinander. Bei einem freien Zuschnitt der Stadtbezirksgrenzen durch den Rat der Stadt könnten die Vorteile beider Systeme

berücksichtigt werden. Hierzu ist die Nds. Kommunalverfassung entsprechend zu ändern.

Basisdemokratische Partizipation, Bürgerbeteiligung und Verhinderung von Politikverdrossenheit wird in der aktiven Arbeit der Ortsräte vorgelebt. Bürokratische Regelungen in der Nds. Kommunalverfassung verhindern jedoch bisher eine notwendige Reform, die neben den bestehenden Ortsräten die übrigen Einwohner*innen der Stadt durch Stadtbezirksräte vertritt. Eine Änderung im § 90 NKomVG würde die Vorteile beider Systeme zusammenführen.

Die Bürger und Bürgerinnen, die heute in einem Ortsratsgebiet leben, sind politisch privilegiert, da sie ein politisches Sprachrohr haben, über eine Repräsentanz verfügen und über zusätzliche Haushaltsmittel für ihre Vereinsleben und ihr Gemeindegebiet verfügen. Gleiches Recht wird auch von den Einwohnern und Einwohnerinnen des übrigen Stadtgebietes berechtigterweise eingefordert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Landtagsfraktion

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Niedersächsische Kommunalverfassung soll ein Nebeneinander von Ortsräten und Stadtbezirksräten als Mischform zulassen. Alternativ soll es bei der Einführung von Stadtbezirksräten den Gemeinden und Räten ermöglicht werden, über die Größe und Gestalt der Grenzen von Stadtbezirken frei zu entscheiden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: