F-04 Abschaffung des Ehegatten-Splittings – Förderung der Kinder und Jugendlichen

Status:
Erledigt
  1. Das Ehegatten-Splitting wird abgeschafft. 
  2. Das dadurch entstehende Steuermehraufkommen wird für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und die sie erziehenden einkommensschwachen Eltern bereitgestellt. 
Begründung:

Der steuerliche Spareffekt des Ehegatten-Splittings besteht darin, dass Ehegatten ganz unabhängig von Kindern davon je mehr profitieren, desto unterschiedlicher ihr jeweiliges zu versteuerndes Einkommen ist (krasse Beispiele: Chefarzt, Bankdirektor oder auch Minister und ein Ehepartner, der keine Einkünfte erzielt). Paare mit traditioneller Arbeitsteilung und hohem Einkommen erzielen den größten Steuervorteil.

Stattdessen sollen die Steuern, die dem Gemeinwesen bei getrennter Veranlagung dank der sogenannten Steuerprogression zusätzlich zufließen werden, zu höheren Leistungen der Sozialpolitik für Kinder und deren Eltern (insbesondere Geringverdiener und Alleinerziehende) eingesetzt werden. Nur so mindern wir den verhängnisvollen Trend, dass der Geldbeutel der Eltern über die Bildungs- und Aufstiegschancen der Kinder entscheidet.

Das Ehegatten-Splitting bewirkt, dass sich für den schwächeren Partner eine berufliche Tätigkeit oftmals rechnerisch nicht lohnt. Faktisch fördert es damit ein Bild der Frau, das nicht mehr in unsere Welt passt. Denn es setzt finanzielle Anreize, die vor allen den Frauen schaden werden, weil sie ohnehin weniger verdienen. Das wirkt sich spätestens bei der Trennung und der Altersversorgung zu ihren Lasten aus. 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Zukunftsprogramm der SPD (S. 23)