Ge-06 Ablösung von Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften

Status:
Überweisung
Der SPD-Bezirk Hannover wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass von den zuständigen Stellen geprüft wird, wie die Ablösung der auf Gesetz, Vertrag oder anderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften zeitnah erfolgen kann.
Begründung:
In der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 138), sowie im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (Artikel 140) wird gefordert, dass die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften abzulösen sind.
Dieser Verfassungsauftrag ist bisher nicht umgesetzt worden! Gerade aus Sicht vieler nichtreligiöser Menschen ist nicht einzusehen, dass verfassungswidrig seit über 200 Jahren einige Religionsgemeinschaften vom Staat auf Kosten aller SteuerzahlerInnen gesponsert werden. Aus diesem Grund hat verfassungsgemäß zeitnah eine Ablösung der Staatsleistungen zu erfolgen. Bei der Prüfung der Ablösungssumme soll nicht nur einseitig die Forderung der Religionsgemeinschaften erfüllt werden, sondern es ist genau zu prüfen, inwieweit diese juristisch begründet sind. Hierbei wäre auch zu prüfen, ob in der Vergangenheit eine Überzahlung erfolgt ist und damit von Seiten des Staates Forderungen an die Religionsgemeinschaften zu stellen sind.
Empfehlung der Antragskommission:
Weiterleitung als Material an die Landtagsfraktion
Überweisungs-PDF: