GS-25 Abgespeist. Gegen den Etikettenschwindel

Status:
Annahme

Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für eine deutliche und unmissverständliche Kennzeichnung von Lebensmitteletiketten. Daher fordern wir die Ampel-Kennzeichnung für alle industriell hergestellten Lebensmittel. Dieses Problem ist schon länger bekannt. Von der Bundesregierung wurde deshalb die Aufklärungswebseite lebensmittelklarheit.de geschaltet, doch Aufklärungsarbeit allein reicht hier nicht aus. Die legale Täuschung der Lebensmittelindustrie muss aufhören. Früchtetees ohne Früchte, Tomatensoße ohne Tomaten oder überzuckerte Produkte für Kinder, beworben als gesund und frisch – und das alles ohne Wissen des Verbrauchenden – darf nicht geduldet werden. Die Zielsetzung ist, dass der*die Verbraucher*in alle Informationen über das Produkt sofort und verständlich schon auf der Verpackung vorfindet und auf dieses vertrauen kann.

Daher fordern wir:

  • Werbung darf nicht den Produkteigenschaften widersprechen.
  • Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
  • Umfassende Herkunftsbezeichnung
  • Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
  • Kennzeichnung der Tierhaltungsform (vgl. Eier)
  • Kennzeichnungspflicht für genveränderte Pflanzen und Tiere
  • Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
  • Verbot von Gesundheitsversprechen
  • Klage- und Informationsrecht für Verbraucherverbände
  • Verbot von Scheinsiegeln
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für eine deutliche und unmissverständliche Kennzeichnung von Lebensmitteletiketten. Daher fordern wir die Ampel-Kennzeichnung für alle industriell hergestellten Lebensmittel. Die Zielsetzung ist, dass der*die Verbraucher*in alle Informationen über das Produkt sofort und verständlich schon auf der Verpackung vorfindet und auf dieses vertrauen kann.

Daher fordern wir:

  • Werbung darf nicht den Produkteigenschaften widersprechen.
  • Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
  • Umfassende Herkunftsbezeichnung
  • Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
  • Kennzeichnung der Tierhaltungsform (vgl. Eier)
  • Kennzeichnungspflicht für genveränderte Pflanzen und Tiere
  • Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
  • Verbot von Gesundheitsversprechen
  • Klage- und Informationsrecht für Verbraucherverbände
  • Verbot von Scheinsiegeln
Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für eine deutliche und unmissverständliche Kennzeichnung von Lebensmitteletiketten. Daher fordern wir die Ampel-Kennzeichnung für alle industriell hergestellten Lebensmittel. Die Zielsetzung ist, dass der*die Verbraucher*in alle Informationen über das Produkt sofort und verständlich schon auf der Verpackung vorfindet und auf dieses vertrauen kann.

Daher fordern wir:

  • Werbung darf nicht den Produkteigenschaften widersprechen.
  • Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
  • Umfassende Herkunftsbezeichnung
  • Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
  • Kennzeichnung der Tierhaltungsform (vgl. Eier)
  • Kennzeichnungspflicht für genveränderte Pflanzen und Tiere
  • Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
  • Verbot von Gesundheitsversprechen
  • Klage- und Informationsrecht für Verbraucherverbände
  • Verbot von Scheinsiegeln
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: