A- 8-Stunden-Tag muss bleiben!

Die SPDBundestagsfraktion und die SPDMinister*innen werden aufgefordert, sich an der Seite der Gewerkschaften für den Erhalt der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden (derzeit § 3 ArbZG) einzusetzen.  

Begründung:

Seitdem die aktuelle CDU-geführte Bundesregierung im Amt ist, wird das Thema Arbeitszeit und 8-Stunden-Tag hoch und runter in der Öffentlichkeit diskutiert. So fordert Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, fordert die Abschaffung des 8-Stunden-Tags, weil es nicht mehr dem aktuellen jederzeit flexiblen Zeitgeist entspreche und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwere. Auch die BILD schreibt von mehr Möglichkeiten für die Beschäftigten. Das Institut der Deutschen Wirtschaft schreibt, dass die Griechen 135 Stunden mehr als die Deutschen arbeiten würden. Das ZDF berichtet, dass Deutsche weniger Arbeitsstunden je Einwohner leisten würden als Bewohner anderer OECD-Länder. Es schwingt immer mit, dass die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, Wirtschaft und Eltern behindere. Doch das ist falsch! 

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz lässt zum einen viele Ausnahmen bspw. im Gesundheitssektor oder in der Landwirtschaft zu. Zum anderen bietet es jede Flexibilität, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu steigern. § 3 ArbZG besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die nach wie vor schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt also nicht am Arbeitszeitgesetz. 

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz lässt also ausreichend Flexibilität. So kann man theoretisch Montag bis Donnerstag 10 Stunden arbeiten und hat am Freitag frei. Denn die 8-Stunden-Grenze darf in Ausnahmefällen, wenn im sechsmonatigen Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet werden, überschritten werden. Eine Flexibilisierung ist unter der aktuellen Gesetzgebung bereits möglich. Dazu lassen auch die tariflich erkämpften Arbeitszeitkonten viel Flexibilität zu, die eine Aushandlung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Die Bestrebungen der aktuellen Bundesregierung die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen, sind entsprechend völlig unnötig und verschärfen am Ende die soziale Ungleichheit in Deutschland. 

Mit den tariflich geregelten Arbeitszeitkonten, die sich auch innerhalb des Arbeitszeitgesetzes bewegen, ist eine weitere Möglichkeit der Flexibilisierung geschaffen worden. Jeder Tarifvertrag regelt die Arbeitszeitkonten etwas anders, aber im Kern sammeln Beschäftigte Zeit auf einem Konto, um zu einem anderen Zeitpunkt weniger arbeiten zu können. Kombiniert man jetzt die Möglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge sind ausreichend Möglichkeiten da, um das Thema Vereinbarkeit besser zu regeln. 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lässt sich durch den Ausbau von verlässlicher Kinderbetreuung, die gleiche Verteilung von Care-Arbeit und vor allem durch mehr Flexibilität der Arbeitgeber, auf die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten einzugehen, verbessern. 

Schließlich wird seit Jahrzehnten zu Arbeitsleistung und Gesundheitsschutz geforscht. Die einhellige Meinung ist, dass nach 8 Stunden Arbeit, das Unfallrisiko massiv steigt, die Effizienz und Effektivität der Arbeit sinkt und schließlich die Gesundheit der Beschäftigten darunter leidet. 

Fazit: Der 8-Stunden-Tag muss bleiben

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Ergänze: „generellen“

Neu:

Die SPDBundestagsfraktion und die SPDMinister*innen werden aufgefordert, sich an der Seite der Gewerkschaften für den Erhalt der generellen täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden (derzeit § 3 ArbZG) einzusetzen.