GS-14 § 219a jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

Status:
Erledigt

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, auch innerhalb der Groko die Abschaffung des § 219a StGB mit der vorhandenen parlamentarischen Mehrheit durchzusetzen.

Begründung:

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil Sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.

Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen, Ärztinnen und Ärzte kriminalisieren. Der § 219a StGB wird regelmäßig von Gerichten so ausgelegt, dass Informationen über die Durchführung dieser medizinischen Behandlung als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

Die SPD Bundestagsfraktion hat seit der Wahl einen Antrag zur Streichung des § 219a StGB eingebracht und im Zuge der neuen Koalition mit der CDU/CSU zurückgezogen. Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Der „Lebensschutz“ der CDU/CSU darf nicht dafür sorgen, dass Frauen in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft die Informationen über ihre Möglichkeiten vorenthalten werden. Ein freier Zugang zu medizinischen Informationen ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht verhandelbares Grundrecht.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme von GS-13
Überweisungs-PDF: