(1) neu:
Die Ortsvereine führen alle zwei Jahre eine Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) durch, welche einen Ortsvereinsvorstand wählt. Zu Mitgliederversammlungen ist mindestens eine Woche vorher einzuladen.
___
(3) neu:
Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk.
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(4) neu:
Der Unterbezirksvorstand kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit bei Vorliegen eines wichtigen Grunds an Stelle des Ortsvereinsvorstands zu einer Mitgliederversammlung einladen.
(1) alt:
Die Mitglieder der Ortsvereine wählen in der spätestens alle zwei Jahre stattfindenden Hauptversammlung (Mitgliederversammlung), zu der mindestens eine Woche vorher einzuladen ist, den Ortsvereinsvorstand.
(3) alt:
Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk. Zu Mitgliederversammlungen ist rechtzeitig einzuladen.
(1) neu:
Die Ortsvereine führen alle zwei Jahre eine Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) durch, welche einen Ortsvereinsvorstand wählt. Zu Mitgliederversammlungen ist mindestens eine Woche vorher einzuladen.
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(3) neu:
Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk.
___
(4) neu:
Der Unterbezirksvorstand kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit bei Vorliegen eines wichtigen Grunds an Stelle des Ortsvereinsvorstands zu einer Mitgliederversammlung einladen.