Ändere in § 11, Abs. 1 Satz 1 im Organisationsstatut:
„Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der Bezirksvorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Ltd. Geschäftsführer/in und einer vom Bezirksparteitag festzulegenden Zahl weiterer Mitglieder.“
Begründung:
erfolgt mündlich
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Beschluss:
§ 11, Abs. 1 Satz 1 (Neufassung)
Text des Beschlusses:
Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der Bezirksvorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Ltd. Geschäftsführer/in und einer vom Bezirksparteitag festzulegenden Zahl weiterer Mitglieder.
Beschluss-PDF: