Ge-08 Generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen

Status:
Ablehnung

Auf deutschen Autobahnen gilt nach der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Personenkraftwagen, sofern die übrigen Begleitumstände wie Witterung und persönliches Fahrvermögen diese überhaupt zulassen. Dies ist allerdings keine zulässige Höchstgeschwindigkeit, sodass auf vielen Abschnitten der Autobahnen kein Tempo-Limit gilt und entsprechend schneller gefahren wird, manche würden sagen: gerast wird.

Dadurch entsteht ein sehr breites Spektrum an Geschwindigkeiten, die gefahren werden. Von 80 km/h bis 300 km/h ist in diesen Bereichen alles möglich und trifft auch regelmäßig zusammen. Sich dabei nur und ausschließlich auf die Vernunft der Autofahrer*innen zu verlassen, um Unfälle und Beinahe-Unfälle zu vermeiden, funktioniert zwar in den meisten Fällen, ist aber leider nicht immer ausreichend.

Drängler*innen, deren Verhalten schon in den Bereich der Nötigung nach dem StGB hineinspielt, weil eine mit 100 km/h fahrende Autofahrerin einen Lkw überholt, der Drängeln aber gern mit 220 km/h weiterfahren möchte, produziert regelmäßig Situationen, die das Autobahnfahren zur Erfahrungen machen, die man sonst nur aus dem Filmen oder von der B4 nach Lüneburg kennt. Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h produziert vermehrt Unfälle, die bei den hohen Geschwindigkeiten leider auch zu oft tödliche Folgen haben, trotz der immer besser werden Schutzmaßnahmen in Pkws.

Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h produziert körperlichen Stress, bei der fahrenden Person und bei anderen Verkehrsteilnehmern.

Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h schaden der Umwelt. Der Kraftstoffverbrauch des Pkw steigt, ebenso wächst der Luftwiderstand und der Schadstoffausstoß steigt stark an. Im Umkreis von Autobahnen verschlechtert sich daher die Luftqualität erheblich, die Konzentration von Kohlenmonoxid ist stellenweise um 24% höher als in der weiteren Umgebung. Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h erhöhen damit das Risiko einer Gesundheitsschädigung nicht nur für die AutofahrerInnen, sondern auch für Anwohnende an Autobahnen. Emissionen wie Lärm und Schadstoffe machen ihnen das Leben schwer.

Gleichzeitig sind wir derzeit auf Autobahnen vor allem zum Gütertransport angewiesen. Akzeptanz in der Bevölkerung derselben sind daher sehr wichtig, wie man an Diskussionen zu neuen Autobahnabschnitten sehen kann.

Um all diese schädlichen Wirkungen möglichst stark zu minimieren, ohne den Sinn der Autobahnen (schnelles Vorwärtskommen) vollkommen aus den Augen zu verlieren, sind § 3 StVO und die übrigen notwendigen Vorschriften dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass auf deutschen Autobahnen künftig überall und ausnahmslos eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für Personenkraftwagen gilt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Beschlussfassung.

Das Thema Tempolimit 130 wurde bereits auf dem Bundesparteitag 2007 in Hamburg beschlossen, siehe Beschlussdokumentation, Seite 221.

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/
Bundesparteitag/beschlussbuch_bundesparteitag_
hamburg_2007.pdf