K-03 Förderung der planvollen Innenentwicklung in kleineren und mittleren Städten und Gemeinden

Status:
Erledigt

Täglich werden in Deutschland rund 66 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von ca. 94 Fußballfeldern (Quelle: BMUB). Dadurch entsteht zunehmende Konkurrenz zu traditionellen und die typischen Formen der Landschaftsnutzung (Land- und Forstwirtschaft, Erholung und Tourismus, Natur und Artenvielfalt) wie auch zu anderen auf den Außenbereich angewiesene Nutzungen (Rohstoffgewinnung, Energieerzeugung). Auf der anderen Seite müssen bestehende innerörtliche Strukturen der demographischen Entwicklung angepasst werden. Gebäude und Areale stehen z. T. leer oder werden kaum bzw. teilgenutzt und drohen zu verfallen. Gleichzeitig steigt wegen der kürzeren Wege, des stärker ausgebauten ÖPNVs, des Freizeitangebots und der Versorgungssituation die Nachfrage nach zentralen Lagen der kleineren und mittleren Städte. Um bestehende Infrastrukturen bei rückläufiger oder stagnierender Einwohnerentwicklung zu erhalten bzw. zu modernisieren und dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken, bedarf es einer verstärkten Siedlungsinnenentwicklung.

Dazu muss es auf kommunaler Ebene ein aktives Flächenmanagement geben. Es gilt den örtlichen Gegebenheiten angepasste langfristig wirkende und nachhaltige Ansätze und Strategien zu entwickeln. Die dafür notwendige professionelle Begleitung ist aus eigener Verwaltungs- und Finanzkraft der kleineren und mittleren Gemeinden nicht ohne Weiteres zu stemmen. Bestehende Förderprogramme mit städtebaulicher Wirkung sind daher so auszurichten bzw. neue so anzulegen, dass vorrangig Umbau, Umnutzung und Rückbau von un- oder untergenutzter Bausubstanz und entsprechende kommunale Planungen unterstützt werden, u.a. durch:

  • Vorrang Modernisierung im Ortskern vor Neubau auf der „grünen Wiese“
  • Konzeptentwicklungen für strategisches Leerstandsmanagement
  • Einrichtung von Bau-und Leerstandskatastern
  • kommunale Flächenmanager für die Kontaktpflege zu Eigentümern, Beratung, Erfassung von Entwicklungstendenzen, Analyse von Flächenpotentialen, Berichterstattung etc.
  • Lenkung der Städtebauförderung in die Innenstädte und Kerne der kleineren und mittleren Städte und Gemeinden
  • Verstärkte Förderungsmöglichkeiten für den Rückbau von Gebäuden und die zeitgemäße Nachnutzung von Flächen
  • Förderung von kommunalem sozialen Wohnungsbau
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Beschlussfassung des SPD-Bezirksparteitages vom 12. September 2015 in Hildesheim.

Auf dem genannten Bezirksparteitag wurde der Beschluss „LandLebensWert! Unser Aktionsprogramm für ländliche Räume“ gefasst. Auf dem anschließenden Landesparteitag am 9. April 2016 in Braunschweig wurde dieser Beschluss bestätigt.

Beschlussdokumentation (Seite 50 ff.):

https://www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/
77/2017/05/beschlussbuch_lpt_2016_final.pdf

Da noch nicht alle Forderungen umgesetzt wurden, wird zudem empfohlen, den Antrag als Material an die Landtagsfraktion zu überweisen.