- Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen alle zwei Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.
- Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
- Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen müssen.
- Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.
- In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.
Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen regelmäßig Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.
Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls regelmäßigan einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.
Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.
In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.
Alle Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei gleichbleibender Lohn-/Gehaltszahlung, den Mitarbeiter*innen regelmäßig Jahre einen Tag für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Arbeit freizustellen.
Es zur Pflicht wird, als Arbeitnehmer*in regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen.
Personen, welche nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollen ebenfalls regelmäßigan einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.
Die Kosten für die Teilnahme sollen nicht von den Teilnehmer*innen bezahlt werden müssen.
In allen Schulen, Universitäten, Gemeinde- und Rathäusern sowie in allen Betrieben ab zehn Angestellten soll ein Defibrillator vorhanden sein.