Der Bezirksparteitag beschließt ein Verbot von jeglichem Feuerwerk zu Silvester. Das Verbot umfasst den Vertrieb, Verkauf und die Benutzung.
Begründung:
- Um den Streueffekt nach der Zündung am Himmel zu erreichen, werden viele einzelne Kleinteile aus Plastik freigesetzt. Nach dem Erlöschen des Leuchteffektes fallen die ausgebrannten Plastikteile zurück zur Erde und verteilen sich flächig in der Landschaft. Sie stellen eine Gefahr für die Umwelt- und Tierwelt dar.
- Auch der Tierschutzaspekt muss berücksichtigt werden. Durch die Detonationen wie auf einem Schlachtfeld im großen Krieg werden alle Tiere aufgeschreckt und verschüchtert.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
PDF: