GS-29 Tampons und Binden gesund und zugänglich machen!

Status:
Annahme

Auf jedem Lebensmittel, jedem Pflegeprodukt etc. steht, was dessen Inhaltsstoffe sind. Bei Hautcremes zum Beispiel wird darauf geachtet, dass bloß nichts Giftiges in den Körper kommt. Bei Lebensmitteln dürfen es ja keine Zusatzstoffe oder Geschmacksverstärker sein. Ausgenommen von dieser Vorsicht sind anscheinend Gegenstände, die sich dann jedoch tatsächlich im Körper befinden. Für Tampons gibt es keine Deklarationspflicht. Heißt: Es muss nicht draufstehen, was alles enthalten ist. Das ist meistens wesentlich mehr als nur Baumwolle und häufig sogar schädlich für das körperliche Wohl.

Menstruationshygieneartikel müssen kostenfrei sein!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Auf jedem Lebensmittel, jedem Pflegeprodukt etc. steht, was dessen Inhaltsstoffe sind. Bei Hautcremes zum Beispiel wird darauf geachtet, dass bloß nichts Giftiges in den Körper kommt. Bei Lebensmitteln dürfen es ja keine Zusatzstoffe oder Geschmacksverstärker sein. Ausgenommen von dieser Vorsicht sind anscheinend Gegenstände, die sich dann jedoch tatsächlich im Körper befinden. Für Tampons gibt es keine Deklarationspflicht. Heißt: Es muss nicht draufstehen, was alles enthalten ist. Das ist meistens wesentlich mehr als nur Baumwolle und häufig sogar schädlich für das körperliche Wohl.

Menstruationshygieneartikel müssen kostenfrei sein!

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: