GS-28 Die Pille muss Kassenleistung werden!

Status:
Annahme

Nach der momentanen Regelung kommen Kassenpatient*innen relativ leicht an die Pille, sofern sie der Schwangerschaftsverhütung nützt. Problematisch ist allerdings, dass diese nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und anschließend selbst bezahlt werden muss. So müssen Patient*innen ebenfalls immer bezahlen, wenn sie die Pille aus anderen Gründen als der Schwangerschaftsverhütung einnehmen, auch wenn es sich um medizinische Gründe wie z.B. Ovarialzysten handelt.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Pille und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für alle Personen immer kostenfrei zur Verfügung stehen und von den Krankenkassen übernommen werden. Solange dies noch nicht erfüllt wird, muss zumindest die Behandlung medizinischer Beschwerden durch das Bereitstellen der Pille oder anderer verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel ermöglicht werden – ohne Kosten!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Nach der momentanen Regelung kommen Kassenpatient*innen relativ leicht an die Pille, sofern sie der Schwangerschaftsverhütung nützt. Problematisch ist allerdings, dass diese nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und anschließend selbst bezahlt werden muss. So müssen Patient*innen ebenfalls immer bezahlen, wenn sie die Pille aus anderen Gründen als der Schwangerschaftsverhütung einnehmen, auch wenn es sich um medizinische Gründe wie z.B. Ovarialzysten handelt.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Pille und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für alle Personen immer kostenfrei zur Verfügung stehen und von den Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar 1996 übernommen werden. Solange dies noch nicht erfüllt wird, muss zumindest die Behandlung medizinischer Beschwerden durch das Bereitstellen der Pille oder anderer verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel ermöglicht werden – ohne Kosten!

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Nach der momentanen Regelung kommen Kassenpatient*innen relativ leicht an die Pille, sofern sie der Schwangerschaftsverhütung nützt. Problematisch ist allerdings, dass diese nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen und anschließend selbst bezahlt werden muss. So müssen Patient*innen ebenfalls immer bezahlen, wenn sie die Pille aus anderen Gründen als der Schwangerschaftsverhütung einnehmen, auch wenn es sich um medizinische Gründe wie z.B. Ovarialzysten handelt.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Pille und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für alle Personen immer kostenfrei zur Verfügung stehen und von den Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar 1996 übernommen werden. Solange dies noch nicht erfüllt wird, muss zumindest die Behandlung medizinischer Beschwerden durch das Bereitstellen der Pille oder anderer verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel ermöglicht werden – ohne Kosten!

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: