F-2 Mindestlohn mit gleicher Besteuerung für alle europäischen Länder

Status:
Erledigt

Mindestlöhne, die sich unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bewegen, darf es zukünftig in allen europäischen Mitgliedsstaaten nicht mehr geben, da die Entlohnung guter Arbeit zumindest existenzsichernd sein muss. Dazu muss es eine einheitliche Besteuerung geben, um die Wettbewerbsverzerrung zu beenden.

Viele unserer Kolleginnen und Kollegen in Mitgliedsstaaten der EU können durch ihren Verdienst nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten und sind gezwungen sich eine lukrativere Beschäftigung im europäischen Ausland zu suchen. Oft werden Familien hierdurch für längere Zeiträume getrennt oder Struktur schwächere Länder verlieren dauerhaft ihre Fachkräfte. Nach der Einführung des Freizügigkeitsgesetzes im Jahre 2005 ist eine regelrechte Völkerwanderung und Wettbewerbsverzerrung entfacht worden.

Osteuropäische Leiharbeitsfirmen vermitteln Arbeitskräfte Europa weit für geringe Löhne. Eine günstigere Versteuerung in ihren Herkunftsländern drückt dazu weiterhin deren Löhne. Für viele europäische Firmen scheint dieser „Menschenhandel“ lukrativ zu sein, da bereits oft das Stammpersonal schleichend ausgetauscht wurde.

Um eine weitere Unterwanderung der Mindest- und Tariflöhne zu verhindern und um Chancengleichheit und Gerechtigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt herzustellen, fordern wir eine Einführung eines europäischen Mindestlohns.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Im Wahlprogramm zur Europawahl am 26. Mai 2019 ist dieser Punkt enthalten, siehe Seite 10 im Kapitel Europas soziales Versprechen einlösen – Vorrang für soziale Grundrechte:

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Europa_ist_die_Antwort/SPD_Europaprogramm_2019.pdf