Wir fordern eine Förderung einer gleichberechtigten Aufteilung des Elterngeldes dahingehend, dass eine ausgeglichene Aufteilung dieser Zeit zwischen beiden Erziehungsberechtigten vorliegen muss, d.h. dass jede*r Erziehungsberechtigte jeweils mindestens 40 Prozent der Zeit in Anspruch nehmen soll.
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Gutachten von Rürup und Gruescu aus dem Jahr 2003 empfahl eine zwölfmonatige bezahlte Elternzeit. Jedem Elternteil sollten jeweils drei Monate bezahlter Elternzeit zustehen; die restlichen sechs Monate sollten frei aufgeteilt werden können. Dadurch sollte eine gleichberechtigtere Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Geschlechtern erreicht werden.
Das am 5. Dezember 2006 eingeführte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sieht eine vierzehnmonatige bezahlte Elternzeit vor, auf welche jeder Elternteil mindestens zwei Monate bei Verringerung der Erwerbstätigkeit Anspruch hat. Der geschaffene Anreiz, dass Väter einen Teil der Betreuungsarbeit übernehmen, ist damit deutlich geringer als es das Gutachten vorsah.
Empirisch zeigt sich, dass lediglich 32 Prozent der Väter von den im Jahr 2013 geborenen Kindern Elterngeld bezogen haben. Die Bezugsdauer an Elterngeld für Kinder, welche in den Jahren 2009 bis 2013 geboren wurden, betrug bei der Mehrheit der Väter (durchschnittlich bei knapp 77 Prozent der Väter, im Jahr 2013 bei über 78 Prozent der Väter) zwei Monate. Die Elterngeldbezugsdauer fiel bei Frauen wesentlich höher aus: Durchschnittlich knapp 89 Prozent (im Jahr 2013 knapp 88 Prozent) der Elterngeld beziehenden Mütter von den in den Jahren 2009 bis 2013 geborenen Kindern bezogen zwölf Monate Elterngeld (vgl. Statistisches Bundesamt 2016: Elterngeldstatistik).
Es zeigt sich somit, dass die derzeitige gesetzliche Regelung des Elterngeldes einen negativen Einfluss auf die gleichberechtigte Beteiligung der Elternteile an der Betreuungsarbeit hat und so zu einer Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern beiträgt.
Damit sich beide Geschlechter annähernd gleichberechtigt an der Betreuungsarbeit beteiligen, sollte der Mindestanteil jedes Elternteils für eine volle Inanspruchnahme der 14 Monate Elterngeld über die Regelung im BEEG und auch über den Vorschlag des Gutachtens hinausgehen. Der Mindestanteil jedes Elternteils sollte bei mindestens sechs Monaten liegen.