O-17 Beitragsbefreiung für finanzschwache Mitglieder in Pflegeheimen

Status:
Überweisung

SPD-Mitglieder, die aus Altersgründen in Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen leben, sollen von der Zahlung des Mindestbeitrags von 2,50 Euro befreit werden können. Anträge hierfür sollen an den jeweiligen Ortsverein gestellt werden können. Im Einzelfall sollen die Ortsvereine entscheiden.

Empfehlung der Antragskommission:
Weiterleitung als Material an den Parteivorstand
Beschluss: Weiterleitung als Material an den Parteivorstand
Text des Beschlusses:

SPD-Mitglieder, die aus Altersgründen in Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen leben, sollen von der Zahlung des Mindestbeitrags von 2,50 Euro befreit werden können. Anträge hierfür sollen an den jeweiligen Ortsverein gestellt werden können. Im Einzelfall sollen die Ortsvereine entscheiden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: