Heimtiere sollen durch ein Heimtierschutzgesetz geschützt werden – Sachkundenachweis für Tierhalter.
Die Forderung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, 18. Legislaturperiode, festgeschrieben auf S. 123 ist möglichst schnell umzusetzen:
„Wir werden die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren (…). Ziel ist es außerdem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen“.
Darüber hinaus beschreibt TierschutzGesetz in § 2 (1) 3.: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
Aus Unwissenheit und Nachlässigkeit wird massiv gegen das Tierschutzgesetz § 2 verstoßen. Millionen von „Heimtieren“ fehlt der angemessene rechtliche Schutz! Es wurde verpasst, bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes eine spezifische Heimtier-Verordnung zu integrieren.
In Deutschland leben ca. 28 Millionen sog. Heimtiere, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen etc., sowie zahllose Tiere in Aquarien und Terrarien. Hinzu kommen 3,4 Millionen Ziervögel. Diese Tiere werden von Gesetzes wegen nicht bis völlig unzureichend vor Leid und Missbrauch geschützt. Es hat sich eine mächtige Tierhandelsindustrie entwickelt, wodurch die Wegwerfmentalität weiter unterstützt wird.
Die meisten Kleintierfreunde ahnen nicht, wie die Tiere in die Geschäfte kommen: die Tiere werden meist als Massenware von einem Großzüchter eingekauft und oft über weite Strecken aus dem Ausland importiert: überfüllte Käfige, winzige Plastikboxen, leere Wassertanks, verdurstete Kaninchen, verblutete Ratten, verstörte Vögel wurden von der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland dokumentiert.
Seit vielen Jahren fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Heimtierschutzgesetz, d.h. einen Sachkundenachweis für alle Tierhalter. Diesen Nachweis fordert ebenfalls Herr Prof. Hackbarth der Tierärztlichen Hochschule Hannover seit Jahren. Er sagt, Zitat: „die größte Tierquälerei findet in privaten Haushalten statt aufgrund von eklatantem Unwissen über artgerechte Tierhaltung“.
Viele so genannte Heimtiere werden unter Bedingungen gehalten, die keinesfalls ihrer Natur und ihren Bedürfnissen entsprechen. Obwohl es die Halter dieser Tiere meist gut meinen, leiden viele „Haustiere“ in Deutschland massiv unter ihren Lebensbedingungen. Das Schweizer Tierschutzgesetz legt zahlreiche Haltungsbedingungen fest, die auch unzähligen Tieren in Deutschland helfen könnten, z.B. Gruppenhaltung soziallebender Arten.
Eine rechtliche Regelung folgender Punkte ist dringend notwendig:
- Gruppenhaltung soziallebender Arten
- Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
- Verbot von Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden
- Verbot von Tierbörsen mit exotischen Tieren. Auch gefährliche Tiere werden hier in vielen Fällen ohne Skrupel verkauft. Dies stellt neben dem Leid der Tiere zusätzlich eine ernstzunehmende Gefahr für die Bevölkerung dar.
- Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
- Massive Eindämmung der Zucht aller sog. Heimtiere
- Verbot von Qualzuchten, z.B. Nacktkatzen, Hunde und Katzen mit Atmungsproblemen – siehe Grundsatz in § 1 Tierschutzgesetz
- Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel, Baumärkten und Gartencentern. Jedes dort gekaufte Tier fördert die „Nachproduktion“. Mitarbeiter in diesen Geschäften verfügen meist nicht über das erforderliche Wissen über die Tiere in ihrer Obhut; so werden den Kunden oftmals falsche Informationen über Haltung, Ernährung und Gesundheitszustand der Tiere gegeben.
Im April 2002 wurde die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen:
GG Art. 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Diesen Worten müssen nun endlich Taten folgen!
Eine Verordnung zum Schutz der so genannten Heimtiere ist unerlässlich, entspricht sie doch unseren heutigen Wertevorstellungen, siehe auch das Positionspapier Tierschutz der Bundes-SPD vom 16. Juni 2015.