GS-20 Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wieder auf 27 Jahre setzen

Status:
Annahme

Artikel 6 des Grundgesetzes stellt die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zur Förderung eines schnellen Studienabschlusses und im Hinblick auf die Schulregelung „G8“ ist das Höchstalter für den Bezug von Kindergeld auf die Vollendung des 25. Lebensjahres herabgesetzt worden. Diese Regelung ist lebensfremd und benachteiligt Kinder in Familien mit geringem Einkommen. Durch die Einführung der flexiblen Einschulung und die Wiedereinführung von „G9“ ist es praktisch unmöglich geworden, ein Masterstudium vor Vollendung des 25. Lebensjahres abzuschließen. Dies gilt besonders, weil immer wieder Austauschjahre und Auslandsaufenthalte gefordert werden, die sich oft verzögernd auswirken.

Kinder in Familien mit geringem Einkommen müssen so neben ihrem Studium mehr Geld hinzuverdienen, was ggf. zu einer weiteren Verlängerung der Studienzeiten führt. Vermögende Familien haben einerseits kein Problem, eine verlängerte Studiendauer zu finanzieren, und bekommen andererseits während der Studiendauer bis zum 25. Lebensjahr der Studierenden über Kinderfreibeträge zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Deshalb ist die Altersgrenze wieder auf die Vollendung des 27. Lebensjahres anzuheben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass die Altersgrenze beim Kindergeld wieder auf das vollendete 27. Lebensjahr angehoben wird.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: