B-4 Weitere Stärkung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)

Status:
Erledigt

Die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket sowie für weitere Teilhabeleistungen müssen weiter erhöht werden. Zudem müssen deren Beantragung vereinfacht und die Inanspruchnahme diskriminierungsfrei gestaltet werden.

Finanzielle Direktzahlungen sind besser als Sachleistungen. Statt zweckgebundener Sach- und Geldleistungen sind monetäre Direktzahlungen an Eltern oder Institutionen zu bevorzugen.

Begründung:

Durch zweckgebundene Sach- und Geldleistungen geht ein erheblicher Anteil für Bürokratie und Verwaltung verloren. Finanzielle Direktzahlungen sind effektiver und kommen aus den Erfahrungen innerhalb der Kommunen und laut Studien aus der Wissenschaft effektiver bei den Kindern und Jugendlichen an. Insgesamt bedarf es ebenso eines Ausbaus der Mittel des BuT. Für eine größere Bürger*innenorientierung sind deren Beantragung zu vereinfachen und die Inanspruchnahme diskriminierungsfrei zu gestalten. Dadurch soll der Anteil der Inanspruchnahme signifikant erhöht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungshandeln
Version der Antragskommission:

Im März 2019 haben wir mit dem Starke-Familien-Gesetz verabschiedet, dass …

  • zum Schuljahresbeginn 2019/2020 die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf von 100 auf 150 Euro erhöht wird.
  • die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für beispielsweise Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht werden.
  • die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita abgeschafft sind. Nachhilfe sollen Kinder zukünftig bekommen, wenn sie einen Förderbedarf haben, und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist.