B-16 Herkunftssprachlicher Unterricht

Status:
Annahme

Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts gefördert und ausgeweitet wird. Dies gilt insbesondere für Grundschulen, ein stärkerer Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichtes auch an weiterführenden Schulen und Berufsschulen ist jedoch unabdingbar.

Hierzu ist die Information der Eltern, der Kindertagesstätten, der Schulen und anderer Beteiligter über die Möglichkeit und Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichtes auszubauen. Ein institutionalisiertes, verpflichtendes Bedarfsfeststellungsverfahren (über die einzelne Schule hinaus) sowie ein Verfahren für die Beantragung, organisatorische Einführung und Umsetzung innerhalb einer Schule oder eines Schulzusammenschlusses sind zu initiieren und deren Umsetzung ist regelmäßig zu überprüfen.

Zudem soll der herkunftssprachliche Unterricht an den weiterführenden Schulen im Rahmen eines erweiterten sprachlichen Angebotes verstärkt eingerichtet und durchgeführt werden. Im Bereich der Berufsschulen müssen innovative Forschungsergebnisse zur Verbesserung des Ausbildungserfolges von Menschen mit Fluchthintergrund durch den Einsatz von herkunftssprachlichem Unterricht Berücksichtigung finden.

Begründung:

Vor dem Hintergrund massiv schlechtere Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird der herkunftssprachliche Unterricht als wichtiges Mittel zur Verbesserung der Bildungschancen dieser Kinder und Jugendlichen gesehen. Durch die aktuell stark gestiegenen Zahlen dieser Schüler*innengruppe ist dringender Handlungsbedarf, um ihre Zukunftsperspektiven zu verbessern.

Das niedersächsische Kultusministerium hat insbesondere mit dem vor mehr als 10 Jahren in Kraft getretenen „Kerncurriculum herkunftssprachlicher Unterricht“ versucht die besondere Bedeutung dieses Unterrichtes hervorzuheben und die Umsetzung in den Schulen voranzutreiben. Mit der Einbindung des herkunftssprachlichen Unterrichtes in die Gesamtkonzeption der Schulen und der Fokussierung nicht (mehr) nur auf Sprache wird die integrative, gesamtschulische und gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Unterrichtes deutlich.

Der herkunftssprachliche Unterricht

  • fördert die herkunftssprachliche Kompetenz und erhält und fördert damit – auch vor dem Hintergrund von Globalisierung und Flexibilisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt – die Mehrsprachigkeit der Kinder als besondere Kompetenz
  • fördert die Bewusstheit für Sprachen, ist positiv für das Erlernen von Sprachen generell und ist auch für die Weiterentwicklung der deutschen Sprachkenntnisse von Vorteil. Die (zeitgleiche) Alphabetisierung in deutscher Sprache und Herkunftssprache unterstützen sich gegenseitig.
  • thematisiert die besondere Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, unterstützt ihre Fähigkeit tolerant, kritisch und konfliktfähig kulturelle, traditionelle und religiöse Unterschiede zu erkennen, einzuschätzen und mit ihnen umzugehen, um eine eigene, tragfähige Identität aufzubauen und durch eigene interkulturelle Fähigkeiten zukünftig als Mittler zwischen den Kulturen auftreten zu können.
  • gibt Eltern mit Migrationshintergrund schon mit der Einschulung ihrer Kinder das Gefühl von der Institution Schule ernst genommen und in ihrer besonderen Situation wertgeschätzt zu werden, kann Eltern helfen durch den Kontakt zu herkunftssprachlichen Unterrichtkräften Hemmschwellen abzubauen und so die Voraussetzungen schaffen, sich aktiv in die allgemeine Elternarbeit der Schule einzubringen.
  • gibt Lehrkräften, Schulleitungen und Elternvertretungen die Möglichkeit durch enge Zusammenarbeit mit herkunftssprachlichen Unterrichtskräften die Inanspruchnahme der Beratungskompetenz der Landesschulbehörde, durch gemeinsame Unterrichtsprojekte u.ä. Eigene Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu erlangen und auszubauen.
  • ist für alle Schüler*innen mit und ohne Migrationshintergrund z.B. durch interessante Unterrichtsprojekte, Verzahnung mit anderen Unterrichtsfächern, Möglichkeit der Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht auch für Kinder ohne Migrationshintergrund, Erwerb kultureller Kompetenz der Lehrkräfte, verbesserte Elternarbeit u.a. eine Bereicherung und trägt zur Verbesserung des Schulklimas bei.

Vor dem Hintergrund dieser Auswahl an Gründen für den herkunftssprachlichen Unterricht wird deutlich, wie wichtig die Umsetzung, Erweiterung und Überprüfung bestehender Möglichkeiten zur Initiierung dieses Unterrichtes an den Grundschulen ist. Dies darf nicht an mangelnden Ressourcen, organisatorischen Unzulänglichkeiten bei Information, Bedarfsfeststellung, Beantragung, Organisation und Durchführung oder anderen Problemen scheitern.

Über die Grundschule hinaus ist es wichtig, die Möglichkeiten und Chancen des herkunftssprachlichen Unterrichtes an weiterführenden Schulen und insbesondere auch an Berufsschulen zu nutzen und hier die Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch die Möglichkeit der Erlangung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen zu verbessern.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts soll gefördert und ausgeweitet wird. Dies gilt insbesondere für Grundschulen, ein stärkerer Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichtes auch an weiterführenden Schulen und Berufsschulen ist jedoch unabdingbar.

Hierzu ist die Information der Eltern, der Kindertagesstätten, der Schulen und anderer Beteiligter über die Möglichkeit und Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichtes auszubauen. Ein institutionalisiertes, verpflichtendes Bedarfsfeststellungsverfahren (über die einzelne Schule hinaus) sowie ein Verfahren für die Beantragung, organisatorische Einführung und Umsetzung innerhalb einer Schule oder eines Schulzusammenschlusses sind zu initiieren und deren Umsetzung ist regelmäßig zu überprüfen.

Zudem soll der herkunftssprachliche Unterricht an den weiterführenden Schulen im Rahmen eines erweiterten sprachlichen Angebotes verstärkt eingerichtet und durchgeführt werden. Im Bereich der Berufsschulen müssen innovative Forschungsergebnisse zur Verbesserung des Ausbildungserfolges von Menschen mit Fluchthintergrund durch den Einsatz von herkunftssprachlichem Unterricht Berücksichtigung finden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts gefördert und ausgeweitet wird. Dies gilt insbesondere für Grundschulen, ein stärkerer Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichtes auch an weiterführenden Schulen und Berufsschulen ist jedoch unabdingbar.

Hierzu ist die Information der Eltern, der Kindertagesstätten, der Schulen und anderer Beteiligter über die Möglichkeit und Bedeutung des herkunftssprachlichen Unterrichtes auszubauen. Ein institutionalisiertes, verpflichtendes Bedarfsfeststellungsverfahren (über die einzelne Schule hinaus) sowie ein Verfahren für die Beantragung, organisatorische Einführung und Umsetzung innerhalb einer Schule oder eines Schulzusammenschlusses sind zu initiieren und deren Umsetzung ist regelmäßig zu überprüfen.

Zudem soll der herkunftssprachliche Unterricht an den weiterführenden Schulen im Rahmen eines erweiterten sprachlichen Angebotes verstärkt eingerichtet und durchgeführt werden. Im Bereich der Berufsschulen müssen innovative Forschungsergebnisse zur Verbesserung des Ausbildungserfolges von Menschen mit Fluchthintergrund durch den Einsatz von herkunftssprachlichem Unterricht Berücksichtigung finden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: