O-8 Doppelt spitze – Frauenförderung in der SPD großschreiben!

Wir fordern, dass:  

  • die Wahlordnung geändert wird in: „Die Leitung der Partei obliegt dem Parteivorstand. Er besteht aus a) dem oder der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon mindestens eine Frau. Es ist ebenfalls möglich zwei Frauen in eine Doppelspitze zu wählen.“ 
  • In § 11 Abs. 2 „In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40 % vertreten sein.“ ersetzt wird durch „In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen mindestens zu 40% vertreten sein.“ Davon abgeleitet sollen auch alle übrigen Verweise auf die Geschlechterquote in Organisationsstatut und Wahlordnung durch eine Frauenquote ersetzt werden. 
  • Diese Änderungen in den Statuten aller untergeordneten Ebenen ebenfalls vorgenommen werden, d.h. in unserem Fall SPD-Bezirk und SPD-Landesverband. 
  • die Jusos sowie andere Arbeitsgemeinschaften auf allen Ebenen eine weibliche Doppelspitze wählen können 
  • Frauenförderung und vor allem das Verteilen von Führungspositionen in der SPD an Frauen stärker vorangetrieben wird 
Begründung:

Wir als SPD betonen immer wieder, dass wir Frauen stärker fördern möchten. Doch gleichzeitig stellte der Gleichstellungsbericht der SPD aus dem Jahr 2021 fest, dass nur 118 von 299 Kandidat*innen direkt für den Bundestag kandidierten. Bundesweit lag der Frauenanteil in der SPD im Jahr 2020 nur bei 33,0 %. Im Jahr 2021 waren nur 40% der Vorsitzenden der Landesverbände und Bezirke weiblich. In den Unterbezirken und Kreisverbänden lag die Zahl ebenfalls bei ca. 40%. In den Ortsvereinen, bundesweit, sahen die Zahlen noch erschreckender aus, denn nur 23,7 % der Ortsvereine hatten eine weibliche Vorsitzende. Seit dem Bundesparteitag 2019 gibt es die Möglichkeit eine Doppelspitze zu wählen, diese Möglichkeit wurde von 13,6% der Unterbezirke und Kreisverbänden genutzt. Die Doppelspitze wurde instruiert, um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen und Frauen zu fördern und den Anteil an Frauen in Führungsrollen zu steigern.  

Dennoch gibt es auch hier einen Haken. Denn in der Wahlordnung der SPD steht im §23: „Die Leitung der Partei obliegt dem Parteivorstand. Er besteht aus a) dem oder der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau“. Darüber hinaus enthalten Organisationsstatut und Wahlordnung der SPD eine Geschlechterquote, die besagt, dass in Vorständen und Delegationen sowohl Männer als auch Frauen zu mindestens 40 % vertreten sein müssen. 

Daraus geht hervor, dass ebenfalls ein Teil der Doppelspitze männlich sein muss. Wenn wir uns als Partei jedoch vornehmen Frauen zu fördern und sie in ihrem Handeln zu unterstützen, dann muss es möglich sein, dass ebenfalls zwei Frauen eine Doppelspitze bilden können. Denn wenn die Zahlen des Gleichstellungsberichts aus dem Jahr 2021 eines zeigen, dann ist es, dass wir genügend Männer in Führungspositionen haben und sie nicht durch einen Nebensatz in der Wahlordnung absichern müssen.  

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Der Antrag ist erledigt bei Beschluss von S-1.