Hersteller und Vermarkter von Lebensmitteln werden verpflichtet, Änderungen der Gewichtsmenge und/oder der Rezeptur ihrer Produkte für mindestens sechs Monate deutlich sichtbar auszuweisen. Die Kennzeichnung muss in einer Schriftgröße erfolgen, die der größten sonst auf der Verpackung verwendeten Schrift entspricht. Dies gilt auch für Fälle des „Rebrandings“, bei denen ein verändertes Produkt mit leicht verändertem Namen unter zeitnaher Produktionseinstellung des Ursprungsprodukts auf den Markt gebracht wird.
Die Lebensmittelpreise steigen seit einiger Zeit rapide. Noch gravierender als die Preissteigerung selbst wirkt auf Verbraucher jedoch die gezielte Intransparenz vieler Hersteller. Durch „Shrinkflation“ werden Verpackungen so gestaltet, dass eine gleichbleibende oder sogar größere Füllmenge suggeriert wird, während der tatsächliche Inhalt reduziert wird. „Skimflation“ ersetzt hochwertige Zutaten durch billigere Alternativen – oft ohne Hinweis auf die Veränderung. Der Preis bleibt gleich oder steigt sogar, begleitet von Werbeslogans zu „verbesserter Rezeptur“ oder „modernisiertem Design“.
Diese Praktiken sind rechtlich oft gerade noch zulässig, aber sie untergraben das Vertrauen in die Lebensmittelbranche und sorgen für massiven Unmut. Die Menschen fühlen sich großen Konzernen ausgeliefert, die mit Tricksereien ihre Gewinnmargen erhöhen. Die Maßnahme schafft Klarheit, verhindert Irreführung und stellt sicher, dass Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Faire Geschäftsmodelle haben nichts zu verbergen – es ist Zeit, dass Hersteller Verantwortung übernehmen.