Der Bezirksparteitag der SPD möge beschließen: Die SPD bekennt sich zur
Einführung eines Landespflegegeldes und bestärkt die, von ihr maßgeblich getragene Landesregierung, nachdrücklich – bei entsprechenden gesetzlichen Vorhaben.
Dabei soll ein Landespflegegeld, als nicht anrechenbare Leistung entwickelt, ausgestaltet und eingeführt werden. Diese Leistung zugunsten der Bezugsberechtigten der Pflegeversicherung trägt den ohnedies steigenden Pflegekosten Rechnung und emanzipiert die betroffene Personengruppe vor zusätzlicher sozialer Stigmatisierung, durch das Abgleiten in zusätzliche Hilfesysteme (z.B. im SGB XII). Das führt auch zu weniger Verwaltungsaufwand
Ein umfassendes Landespflegegeld gibt es zurzeit nur in Bayern.
In anderen Bundesländern sind etwaig betitelte Leistungen oft nur an bestimmte Formen der Behinderung und oder Konstellationen gebunden.
Die Einführung eines umfassenden Landespflegegelds brächte dem atmenden Sozialstaat letztlich Vorteile:
Die Pflegekosten steigen aller Orten sowieso.
Die Pflegeversicherung kann in Ihrer Konstruktion diese Entwicklung nicht auffangen. Sie weiterzuentwickeln bleibt unser Ziel. Aber wir müssen jetzt handeln!
Leistungsberechtigte ob ihrer Behinderung nur in weitere Vorhöfe der Bedürftigkeit abzudrängen ist kein Zeichen der Emanzipation oder Inklusion.
Be- und Verrechnungen von beziehungsweise mit Leistungen aus dem SGB
sind mit einem hohen administrativen Aufwand und Kosten verbunden.
Leistungssysteme drangsalieren und blockieren sich gegenseitig und führen oft sogar zu mehr Be- denn Entlastung für das System.
Sozialstaat paradox !
Insofern sorgt daher die Einführung eines niedersächsischen Landespflegegeldes sogar für eine Entlastung auf der administrativen und finanziellen Ebene und macht die soziale Infrastruktur zukunftsfähig.
Daher ist das Landespflegegeld ein unabdingbarer aber konsequenter Zwischenschritt hin zum behindertenübergreifenden Teilhabegeld,
wie es sich aus der UN BRK ableiten lässt.
Aber nicht den 2. Schritt vor dem 1. – darum Landespflegegeld jetzt !