Im Sinne des Bürokratieabbaus, und im Sinne des funktionsfähigen Staates fordern wir eine allgemeingültige steuerliche Regelung zu finden, die den Erhalt und Betrieb der sog. Sozialkaufhäuser in Niedersachsen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie eine wichtige Brückenfunktion haben, für Menschen mit Behinderung, in eine inklusive Arbeitswelt.
Im vollen Bewusstsein der vorhandenen Kriterien für Steuerbegünstigungen (nach § 53 AO ) im beabsichtigten Sinne ist die permanente Einzelfallprüfung (nach z.B. AO § 66 ) und der vorgeschriebenen 2/3 Regel zur Erbringungen seiner Leistung für
bedürftige Menschen, ein großes Hindernis für den Betrieb eines sogenannten Sozialkaufhauses.
Die Einzelfallprüfung birgt das Element der Diskriminierung, sowohl auf Seiten der KundenInnen sowie der Beschäftigten dort.
Dies gefährdet die angeführte Brückenfunktion für Menschen mit Behinderung auf beiden Seiten des Kassenbandes.
Daher fordern wir eine pauschale steuerliche Regelung für die Institution der sogenannten Sozialkaufhäuser im Sinne von Kundschaft oder Beschäftigten in den Kaufhäusern.