Die SPD im Bezirk Hannover setzt sich für eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Männern und Frauen ein und fordert mit Hilfe der folgenden Maßnahmen die aktive Mitarbeit von Genoss:innen strukturell zu unterstützen:
- Bei der Aufstellung zu Wahlen auf kommunaler Ebene sowie auf Ebene des Landes, des Bundes und auf Europaebene werden die Spitzenkandidaturen, also die Listenplätze 1, mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt.
- Parteiinterne Förderprogramme für Frauen als Kandidierende für vordere Positionen in Gremien der Partei und für Wahlämter auf kommunaler Ebene werden ausgebaut. Dazu gehören auch Maßnahmen wie regelmäßige Interessenabfragen in der Mitgliedschaft zur Übernahme von Funktionen und Mandaten, Veranstaltungen zur Findung von Co-Vorsitzendenteams, Mentoringprogramm, Förderung der Bildung von Netzwerken.
- Um die Erfolge der parteiinternen Gleichstellungspolitik besser messbar zu machen, wird alle drei Jahre ein parteiinterner Gleichstellungsbericht auf Bezirks- und Landesebene erstellt.
- Sitzungen von parteiinternen Gremien auf Unterbezirks-, Bezirks und Landes- und Bundesebene werden – sofern eine technische Umsetzung möglich ist –als hybride Sitzungen durchgeführt.
- Es wird ein Konzept entwickelt, das gewährleistet, dass insbesondere Frauen beim Vorgehen gegen Drohungen, Herabsetzungen oder verbalisierte Gewalt (‚catcalling’) unterstützt werden.
Das Sharing von Funktionen innerhalb der Partei wird als Möglichkeit begriffen, Teilhabechancen auch in besonderen familiären oder Notsituationen zu sichern. Daher wird die Landtagsfraktion gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten von Mandatssharing auszuloten. Auch bei parteiinternen Funktionen werden Konzepte entwickelt, um die Teilung von Funktionen zu ermöglichen.
nsere Demokratie lebt davon, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, an Entscheidungsprozessen mitzugestalten. Seit jeher hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass Frauen gleichberechtigt aktives und passives Wahlrecht ausüben können. Gleichwohl ist es in der vergangenen Kommunalwahl und der Landtagswahl nicht gelungen, den Frauenanteil bei den Mandatsträgerinnen so zu steigern, dass SPD-Plätze nahezu paritätisch besetzt sind. Im Schnitt sind nur unter 30 Prozent Frauen in Kommunalparlamenten Mandatsträgerinnen. Im neuen Landtag hat es die SPD nur geschafft, 31,6 Prozent ihrer Plätze mit Frauen zu besetzen. Dies muss sich ändern und dem Verfassungsbruch in Permanenz ein Ende gesetzt werden!
Die Rahmenbedingungen dafür, ein Mandat oder eine parteiinterne Funktion zu besetzen, müssen angepasst werden, um allen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Für Mandatsträgerinnen, die Sorgearbeit gegenüber ihren Kindern oder Angehörigen leisten und ggf. zusätzlich einen Beruf ausüben, sind die zeitlichen und organisatorischen Hemmschwellen teilweise sehr hoch, den Anforderungen an eine Mandatsträgerin gerecht zu werden. Erst recht, wenn sie alleinerziehend sind. Gerade Frauen trifft dies besonders, weil diese in Deutschland etwa 52,4 % mehr Sorgearbeit leisten als Männer (Zahlen des BMFSJ aus 2019 zum „Gender Care Gap“).
Zu den Rahmenbedingungen gehören Sitzungszeiten, die Beruf, Familie und Mandat im Blick behalten, die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Sitzungen, Frauennetzwerke, Kinderbetreuung während der Sitzungen, eine Atmosphäre der Akzeptanz und eine Kultur des Verständnisses sowie Möglichkeiten der Unterstützung und Fortbildung. Diese Grundpfeiler sollten verbindlich werden. Gerade die Online-Teilnahme an Sitzungen ist für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Mandat oder Funktion ohne große organisatorische Hürden zuträglich. Das hat die Pandemiesituation bereits gezeigt. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat eine Änderung seiner Hauptsatzung nach § 64 NKomVG bereits umgesetzt. Dies sollte auch in anderen kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht werden.
Ein Mandatssharing, was Überlastungsspitzen vermeidet, ist im NKomVG bisher nicht vorgesehen. Möglichkeiten einer entsprechenden Gesetzesänderung sollten seitens der Landtagsfraktion geprüft werden. Darüber hinaus sollte es auch ermöglicht werden, dass sich Mandats- oder Funktionsträger:innen bei eigenen Redebeiträgen in Gremiensitzungen der Partei in familiär oder persönlich bedingten Notsituationen auch vertreten können lassen.
Gerade bei Alleinerziehenden kann dies ein wichtiger Punkt sein, aktiv an der Politikgestaltung teilzuhaben. Selbstverständlich ist die Vertraulichkeit von Einzelangelegenheiten hierbei zu berücksichtigen.
Beleidigungen, Bedrohungen und Herabsetzungen betreffen viele Politiker:innen und parteipolitische Engagierte. Von zunehmend feststellbaren sexualisierten Beleidigungen (‚catcalling‘) und Antifeminismus sind aber vor allem Frauen betroffen, die daher von einer Kandidatur um Ämter Abstand nehmen. Daher wird dieser Aspekt im Kontext des Beschlusstext besonders betont. Wünschenswert ist gleichwohl ein umfassendes Schutzkonzept, das intersektional ansetzend alle Personengruppen, die aufgrund von Diversitätsmerkmalen oder des Umstands, dass sie Stereotypen nicht entsprechen, Anfeindungen ausgesetzt sind, im Schutzkonzept der Partei berücksichtigt werden.