Der Öffentliche Dienst startet eine Ermutigungskampagne für Bewerbungen auf allen staatlichen Ebenen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen, indem
- Werbekampagnen gestartet werden, die insbesondere auch unterrepräsentierte, diverse Bevölkerungsgruppen sichtbar machen,
- PersonalerInnen entsprechend geschult werden,
- Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird und schon im Schulbereich auf die Variantenbreite von Beschäftigungen im Öffentlichen Dienst hingewiesen wird.
Begründung:
Auch im Öffentlichen Dienst sind bestimmte Bevölkerungsgruppen deutlich unterrepräsentiert. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu allen Ämtern auch im Öffentlichen Dienst ist sicherzustellen, dafür zu werben und dafür zu sorgen, dass alle Bevölkerungsgruppen die Möglichkeiten für Bewerbungen auch entsprechend nutzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:
Ist bereits durch das Bundesgleichstellungsgesetz geregelt.
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