Der SPD-Bezirksparteitag Hannover möge beschließen:
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im SPD-Bezirk Hannover fordert, dass der SPD-Bezirksvorstand sich auf Landes- und Bundesebene – insbesondere gegenüber den SPD-Landtags- und Bundestagsfraktionen – dafür einsetzt, dass bei Angriffen auf Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – darunter Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz sowie anerkannte Hilfsorganisationen – vorrangig das Beschleunigte Verfahren gemäß §§ 417–420 Strafprozessordnung (StPO) angewandt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hierzu soll § 417 StPO um eine ausdrückliche Regelung ergänzt werden, die die Staatsanwaltschaften verpflichtet, in Fällen tätlicher Angriffe, Bedrohungen oder Nötigungen gegen BOS-Angehörige grundsätzlich das Beschleunigte Verfahren zu beantragen. Ein Absehen hiervon soll nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein.
Die AfA im SPD-Bezirk Hannover sieht es als dringende Aufgabe an, den Schutz von Einsatzkräften deutlich zu stärken. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen stehen täglich bereit, um Leben zu retten, Gefahren zu beseitigen und Sicherheit zu gewährleisten.
Sie arbeiten oft unter extremen Bedingungen: bei Nacht, unter Zeitdruck, in unübersichtlichen oder gefährlichen Lagen – und immer mit dem Ziel, anderen zu helfen.
Wenn diese Menschen – die für uns alle handeln – selbst zum Ziel von Angriffen werden, ist das mehr als nur ein Gesetzesverstoß. Für die Betroffenen bedeutet es oft:
· Körperliche Verletzungen, die Wochen oder Monate Heilung brauchen, manchmal mit bleibenden Schäden.
· Psychische Folgen wie Schlafstörungen, Angstzustände oder posttraumatische Belastungsstörungen.
· Verlust des Sicherheitsgefühls – auch im privaten Leben.
· Demotivation und Rückzug aus dem Beruf, den sie zuvor aus Überzeugung gewählt haben.
Besonders schwer wiegt, dass gerade Polizeibeamt: innen und andere BOS-Angehörige erleben müssen, dass solche Angriffe teils gar nicht angeklagt werden. Nicht selten wird dies mit dem Argument „Berufsrisiko“ abgetan – als sei Gewalt Teil ihrer Arbeit. Für die Betroffenen ist das ein doppelter Schlag: Erst die Tat, dann das Gefühl, vom Rechtsstaat im Stich gelassen zu werden.
Das Beschleunigte Verfahren nach §§ 417–420 StPO ist hier ein wirksames Instrument:
· § 417 StPO: Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachem Sachverhalt und klarer Beweislage.
· § 418 StPO: Sofortige oder kurzfristige Hauptverhandlung ohne Zwischenverfahren, Ladungsfrist teils nur 24 Stunden.
· § 419 StPO: Höchststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; Entscheidung über Eignung liegt beim Gericht.
· § 420 StPO: Vereinfachte Beweisaufnahme, z. B. durch Verlesung von Protokollen und Urkunden.
Dieses Verfahren ermöglicht schnelle Urteile – oft innerhalb weniger Tage. Für die Betroffenen ist dies ein starkes Signal: Der Staat schützt euch, reagiert sofort und lässt Gewalt nicht als Berufsrisiko stehen.
Mit einer gesetzlichen Klarstellung zur vorrangigen Anwendung des Beschleunigten Verfahrens bei Angriffen auf BOS-Angehörige schaffen wir bundesweit eine einheitliche, wirksame und sichtbare Antwort auf Gewalt gegen Einsatzkräfte – genau das fordert die AfA im SPD-Bezirk Hannover mit Nachdruck.