GS-1 Antrag zur besseren Unterstützung bei psychischen Erkrankungen durch kürzere Wartezeiten und durch Aufklärungskampagnen über psychische Erkrankungen

Wir fordern, 

  1. die Psychiatrischen Tageskliniken sowohl in ländlich als auch in städtisch geprägten Regionen personell und räumlich so gut auszustatten, dass es in der Regel möglich ist,
    a) das Erstgespräch innerhalb von 4 Wochen nach der Kontaktaufnahme durch die Rat suchende Person durchzuführen und
    b) bei in Frage kommender Aufnahme innerhalb von weiteren 6 Wochen nach dem Erstgespräch einen Platz in einer Tagesklinik anzubieten, die im jeweiligen Einzelfall zumutbar erreichbar ist, oder innerhalb von weiteren 8 Wochen nach dem Erstgespräch einen Platz in der Tagesklinik am Wohnort anzubieten,
  2. das Angebot an ambulanten Therapieplätzen sowohl in ländlich als auch in städtisch geprägten Regionen so zu verbessern, dass der Beginn der ambulanten Therapie spätestens 4 Monate nach Entlassung aus einer Rehabilitationsmaßnahme oder einer psychiatrischen Einrichtung bzw. einer entsprechenden Diagnose durch die Hausärztin / den Hausarzt die Regel ist,
  3. das Angebot an Plätzen für Rehabilitationsmaßnahmen sowohl stationär als auch ambulant im Bereich der Psychosomatik bundesweit so zu erweitern, dass innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung der Maßnahme durch den Kostenträger ein Platz in einer in Frage kommenden Einrichtung bereitsteht,
  4. insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern und zu prüfen, ob insbesondere die Anzahl der sog. Kassensitze für eine bedarfsgerechte Behandlung ausreichend ist, da insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, deren ganzes Wesen sich noch in der Entwicklung befindet, eine zügige Behandlung erforderlich ist,
  5. wiederkehrende Kampagnen, um psychische Erkrankungen aus der Tabuzone herauszuholen und zu erreichen, dass sie von unserer Gesellschaft ernst genommen werden.  
        Empfehlung der Antragskommission:
        Annahme in der Fassung der AK
        Version der Antragskommission:

        Zusammengeführt mit GS 13 „Förderung von Psychotherapie im ländlichen Raum“.

        Ergänzung in Zeile 24: Dazu müssen Anreize für die Niederlassung von Psychotherapeut*innen in unterversorgten Regionen geschaffen und spezielle Fördermittel bereitgestellt werden.

        Ergänzung in Zeile 45: die stetige Anpassung der Kassensitze auf ein Niveau, dass dem Bedarf entspricht und damit einhergehend die Verkürzung der Wartezeiten auf medizinisch akzeptable Zeiträume. Hierfür müssen sowohl Anreize jeglicher Art in unterversorgten Regionen und fachlichen Teilbereichen angewandt werden als auch Zielzeiträume definiert werden, um eine zeitnahe und nachhaltige Umsetzung erreichbar zu machen.