Wir setzen uns als SPD dafür ein, auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung zu erreichen, wonach der Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen künftig dahingehend geändert wird, dass der Freibetrag von eigenen Kindern unter 18 Jahren zusammen mit den Eltern veranlagt werden kann, wie dies bei Eheleuten bereits möglich ist. Bei getrenntlebenden Eltern kann der Betrag im Einvernehmen aufgeteilt werden. Sollte keine Einigung möglich sein, so wird der Betrag dem Elternteil zur Verfügung gestellt, dem der Kinderfreibetrag zusteht.
Kinder haben ebenso wie Erwachsene einen eigenen Sparerpauschbetrag. Allerdings müssen Kinder hierfür ein eigenes Konto haben, um den Freibetrag nutzen zu können. Gleichzeitig ist es normal, dass Ehepaare ihren Freibetrag gemeinsam nutzen. Warum dies für die eigenen Kinder nicht möglich ist, erschließt sich nicht und stellt letztlich eine Benachteiligung für Familien mit Kindern dar. Zudem werden gerade Familien der Mittelschicht durch die vorgeschlagene Änderung profitieren, weil es einfacher wird, den Pauschbetrag der Kinder mit zu nutzen. Somit kommt der am Ende auch den Kindern zugute.
Es sollte eine gerechte Besteuerung von Kapital erfolgen.