R-5 JA heißt JA, auch in Deutschland!

Wir fordern, dass der Straftatbestand der Vergewaltigung gemäß §177 StGB umgeschrieben wird zum „Ja heißt Ja“ Prinzip, wie es derartig beispielsweise in Schweden oder in Spanien existiert, was bedeutet, dass nicht mehr das Äußern eines gegensätzlichen Willens, sondern ein fehlendes Äußern des einvernehmlichen Willens, also eine fehlende Zustimmung maßgeblich ist für die Einstufung einer sexuellen Handlung als Vergewaltigung. 

Außerdem fordern wir, dass sich Deutschland dafür einsetzt auf EU-Ebene den Tatbestand der Vergewaltigung dahingehend zu vereinheitlichen. 

Anfang Februar 2024 beschloss die EU eine Richtlinie mit dem Ziel Frauen besser zu schützen vor sexuellen Übergriffen. Dadurch wurden beispielsweise Cyber-Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsheirat in der gesamten EU unter Strafe gestellt. Nur, der Passus zur Vereinheitlichung des Tatbestandes der Vergewaltigung wurde, nachdem es zuvor in einem Entwurf enthalten war, aufgrund von Einwänden unter anderem aus Deutschland gestrichen. 

Das Argument, die EU würde durch diese Regelung ihre Kompetenzen überschreiten ist jedoch nicht überzeugend. Grundsätzlich kann die EU sehr wohl im Bereich des Strafrechts aktiv werden. Die körperliche Unversehrtheit, der Schutz vor sexualisierter Gewalt, dabei geht es um Menschenrechte, die überall gleichermaßen gelten sollten. Im Urlaub sollte man sich zumindest innerhalb der Union keine Sorgen machen müssen aufgrund unterschiedlicher Regelungen weniger geschützt zu sein. 

Unabhängig davon kann zumindest in Deutschland das Strafgesetz dahingehend reformiert werden. Nur jedes 10te Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung zeigt die Tat an. Eine Reformation des Strafgesetzes kann dies ändern, indem durch das “JA heißt JA“ Prinzip die (fehlende) Zustimmung des mutmaßlichen Opfers in den Vordergrund rückt, was die Beweislast zugunsten des mutmaßlichen Opfers umkehrt. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme