F- Solidarität statt Ungleichheit – Wiedereinführung der Vermögenssteuer, jetzt!

Der Parteitag des SPD-Bezirk Hannover möge beschließen: 

Der SPD-Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden beauftragt, alle Schritte zu veranlassen, dass die Vermögenssteuer in folgendem Umfang wieder eingeführt wird: 

  • Die Aussetzung der Vermögenssteuer sollte unter Berücksichtigung der folgenden Begründung aufgehoben werden. Die Vermögenssteuer soll für Vermögen über 2 Millionen Euro 1% und für Vermögen über 20 Millionen 2% jährlich betragen. 
Begründung:

Die Vermögenssteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Bewertung von Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögenswerten als verfassungswidrig gerügt hatte.

 

Zwischenzeitlich hat die Reform der Grundsteuer die damals geltende unzeitgemäße Einheitsbewertung von 1964 durch realistische Werte ersetzt, so dass verfassungsrechtlich einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer nichts im Wege steht. Auch liefert die Immobilienbewertung der Erbschaftssteuer ergänzend zeitnahe und realistische Vermögenswerte.

Gesellschaftspolitisch ist die Wiedereinführung der Vermögenssteuer seit 1997 immer dringender geworden.

Nach dem Armutsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügen die unteren 50% der Haushalte nur über rund 1% des gesamten Nettovermögens. Die vermögensstärksten 10% der Haushalte verfügen hingegen über 50% des Nettovermögens.

Allein das reichste Prozent der Bevölkerung verfügt nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung über rund 35% des Nettovermögens.

Ein derartiges Auseinanderklaffen der Vermögensverteilung gefährdet auf Dauer den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die vermögenslosen Gesellschaftsgruppen sehen sich an den Rand gedrängt, ohne Hoffnung auf soziale, finanzielle und gesellschaftliche Aufstiegschancen.

Chancenungleichheit zu beseitigen ist eines der Kernthemen unserer Partei.

  • Die Vermögenssteuer stellt nur einen Baustein zur Verringerung der Chancenungleichheit dar und sollte durch andere Maßnahmen, wie z.B. die Anpassung der Erbschaftssteuer ergänzt werden.  Aber durch die Vermögenssteuer können die, die es sich leisten können, ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu dessen Finanzierung leisten.
  • Die Gefahr der Vermögensflucht der Betroffenen sollte nicht überschätzt werden. Inzwischen wird dies durch Wegzugsbesteuerung, Entstrickungsbesteuerung, Besteuerung von Funktionsverlagerungen, Hinzurechnungsbesteuerung und den zwischenstaatlichen Informationsaustausch erheblich erschwert. Von den 232 Milliardenvermögen in Deutschland sind dann auch tatsächlich nur ca. 30 steuerflüchtig.

Der Verwaltungsaufwand wäre bei dem hohen Einstiegsbetrag für die Besteuerung von 2 Millionen Euro vertretbar.