Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Eigenverbrauch des von einer PV-Anlage auf dem Dach eines (Mehrfamilien-) Hauses produzierten Stroms durch eine zentrale Wärmepumpe im Rahmen der Heizkostenabrechnung mit anfangs 20ct/kWh abrechnen zu können. Im weiteren Verlauf soll die Vergütung so an den aktuellen Strompreis gekoppelt sein, dass sie immer niedriger ist, als der aktuelle Endkundenpreis auf dem Strommarkt.
Perspektivisch werden immer mehr Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Wärmepumpe beheizt werden. Diese für die Wärmewende notwendige Entwicklung wirft jedoch folgende Frage auf: Was ist, wenn ich eine PV-Anlage auf dem Dach habe und den von der PV produzierten Strom zum Betrieb meiner Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus nutze.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:
Ohne PV-Anlage wäre es so: Die Wärmepumpe verbraucht 10 000 kWh in einem Jahr, um das Haus zu beheizen. Bei einem Strompreis von 30ct pro kWh wären das jährliche Heizkosten von 3000 Euro. Diese werden nun entsprechend eines Verteilerschlüssels, häufig 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten verteilt. So muss Mieter Herr Müller dann vielleicht 250 Euro Heizkosten zahlen und Frau Meier 350 Euro.
Nun kommt eine PV-Anlage ins Spiel: Vermieter Herr Friedrich möchte die Energiewende voranbringen. Er installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses. Vom produzierten Strom werden nun 4000 kWh von der Wärmepumpe verbraucht. Das ist super, so müssen nur noch 6000 kWh aus dem öffentlichen Netz für 30ct pro kWh gekauft werden. Die Heizkosten betragen also nur noch 1800 Euro. Herr Müller freut sich, er müsste auf einmal nur noch 180 Euro Heizkosten zahlen und Frau Meier nur noch 200 Euro.
Der Einzige, der nicht begeistert ist, ist Herr Friedrich. Er hat 20 000 Euro für die Anlage investiert und hat nun aber keine Vergütung für den von seinen Mietern verbrauchten Strom.
Um diese Situation zu lösen, soll aufbauend auf dem Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine Regelung geschaffen werden, dass von einer zentralen Wärmepumpe verbrauchter Strom von Herrn Friedrich pauschal mit 20 Cent auf die Heizkosten umgelegt werden darf. Er würde nun also die 4000 von seinen Mietern verbrauchten kWh zu 20 Cent umlegen können und würde so 800 Euro bekommen, mit denen er zusätzlich zur Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom die Investitionskosten für die Anlage reinvestieren kann. Für Herrn Friedrich macht die Investitionen nun also wieder Sinn.
Die Heizkosten lägen nun insgesamt bei 1800 Euro + 800 Euro = 2600 Euro. Das freut auch Herrn Müller und Frau Meier, denn sie bezahlen jetzt nur noch 230 Euro und 310 Euro Heizkosten, sparen also auch Kosten aufgrund der PV-Anlage.
Mit diesem Modell einer pauschalen Vergütung könnte unbürokratisch die Kombination vom PV-Anlage und Wärmepumpe nicht nur im Eigenheim, sondern auch im Mehrfamilienhaus attraktiv gemacht werden. Davon profitieren am Ende alle: Sowohl der Vermieter, der seine Investitionskosten refinanziert bekommt, aber auch die Mieter, die bei den Stromkosten sparen. Das Modell funktioniert natürlich auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich gemeinsam die PV-Anlage anschaffen.
Mit diesem Model kann ein zentrales Problem für die Energiewende im Gebäudesektor in den nächsten Jahren gelöst werden. Die Höhe der Verbrauchsvergütung könnte selbstverständlich an den aktuellen Strompreis gekoppelt werden, sodass die Vergütung immer günstiger ist als der aktuelle Endkundenpreis.