Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, die Gemeinden in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung -Anlagen Erneuerer Energien zu betreiben und die dabei erzeugte Energie nicht nur gegen EEG Vergütung, sondern auch durch marktliche Verwertung einzuspeisen.
Um Barrieren zu senken, sind die Kommunen durch das Land verstärkt auf die KEAN-Solarberatung für Kommunen hinzuweisen. Diese ist bis 2035 zu verstetigen. Zudem sollte ein zusätzliches kostenfreies Beratungsmodul zur Umsetzungsbegleitung geschaffen werden, die dabei unterstützt die administrativ-technische Umsetzung zu begleiten.
Der Ausbau erneubarer Energie, insbesondere der Photovoltaik bietet die Chance für eine dezentralisiertere Stromerzeugung.
Gleichzeitig bietet sich eine Chance – gerade für ländliche Gemeinden, deren Haushaltslage derzeit meist katastrophal defizitär ist – Einkommen zu generieren. Derzeit werden Flächen in der Regel von Investoren gepachtet. Beschäftigung vor Ort fällt wenn überhaupt- nur in der Zeit der Errichtung der Anlage an.
Gewerbesteuer wird zentral am Unternehmenssitz der Investoren entrichtet.
Ein etwaiger „Akzeptanzcent“ für die Kasse der Gemeinden ist ein Almosen, der nicht ausreicht, die Haushaltslage einer Gemeinde wesentlich zu verbessern.
Ländliche Gemeinden haben oft Grundstücke, die sich für die Nutzung als PV-Anlage eignen.
Da es sich zudem um Investitionsausgaben handelt, die schnelle Amortisierung und geringe Wartungs- und andere Folgekosten nach sich ziehen, ist im Weiteren eine weitestgehende Förderung angebracht.
Es geht darum, den Kommunen und Gemeinden zu helfen, sich selbst zu helfen!