„Zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes werden die Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgefordert, mit den Mittel des Programmes „Junges Wohnen“ ein niedersachsenweites Förderprogramm für die Errichtung von 1.300 zusätzlichen Wohnheimplätzen für Studierende oder Auszubildende mit einem Zuschuss von 55.000,00 Euro pro Wohnheimplatz so schnell wie möglich aufzustellen.“
Die Wohnungsfrage als zentrale soziale Herausforderung
Wohnen ist die soziale Frage zurzeit. Hierin sind sich alle sozialorientierte Akteure in der Wohnungswirtschaft und die Politik im Bund wie im Land Niedersachsen einig. Wir haben in dieser Frage kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.
Bundespolitische Versprechen und Realität
Dies wird vor allem deutlich vor dem Hintergrund vollmundiger Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf 2021 durch den damaligen Bundeskanzlerkandidaten Olaf Scholz:
„Gutes bezahlbares Wohnen ist ein soziales Grundrecht. Deutschlandweit planen wir nun 400.000 neugebaute Wohnungen pro Jahr – 100.000 davon als Sozialwohnungen. Dafür stellen wir das Geld bereit – 5 Milliarden Euro allein in dieser Legislatur. Für den SPD-Kanzlerkandidat ist klar: Das muss auch dauerhaft so sein: pro Jahr müssen mindestens eine Milliarde für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. ,Vergessen wir nicht: die Hälfte aller Haushalte in Deutschland hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Das muss für uns der Maßstab sein, wenn wir über geförderten Wohnraum spr echen!111
( https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/mehr-wohnungen-fuer-deutschland/23/02/2021)
Hierfür wurde die SPD von vielen Bürgerinnen und Bürgern 2021 gewählt. Sie hatten viele Hoffnungen in diese klar formulierte Botschaft: ,,400.000 neue Wohnungen pro Jahr.“
Jedoch stellte nach der erfolgreichen Bildung der Ampelregierung heraus, dass mit Mühe nur knapp 200.000 Wohnungen pro Jahr bundesweit neu errichtet werden konnten. Die „Mission Impossible“ bleibt sozialer Wohnungsbau. Die Zahl der geförderten Wohneinheiten ist zwar auf
49.430 Wohneinheiten gestiegen. Das ist weit entfernt von den versprochenen 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr. Der Präsident des Mieterbundes Lukas Siebenkotten zeigt sich gegenüber ZDFheute alarmiert: ,,Den Kern des Problems hat die Politik bisher nicht angefasst, denn jährlich fallen mehr als 41.000 Sozialwohnungen aus der Preisbindung, bis 2035 sind es sogar mehr als eine halbe Million.“
( https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/baukrise-ziel-400-wohnung-verfehlt geywitz-100.html)
Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Anhaltende Krise
Auch in Niedersachsen ist die Situation nicht viel besser. Laut dem VdW Niedersachen (dem Wohnungsverband der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen) bleibt nur festzustellen: ,,Denn nach Ansicht des Verbandes fehlen landauf, landab tausende bezahlbare Mietwohnungen für die arbeitende Mitte unserer Gesellschaft.“
( https://vdw-online.de/haushalt-2025-sozial-orientierte-wohnungswirtschaft-fordert-staerkeren fokus-auf -die-arbeitende-mitte/)
Dieser Umstand hat unmittelbare Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Eine bezahlbare Wohnung zu finden ist in vielen Städten und Gemeinden in Niedersachsen inzwischen existenzbedrohend geworden. Deshalb musste die Landesregierung in Niedersachsen reagieren und im Dezember 2024 folgenden Beschluss fassen:
,,Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag ,grünes Licht‘ für zwei Verordnungen gegeben, mit denen die Zahl der Kommunen, in denen es einen ,angespannten Wohnungsmarkt‘ gibt, deutlich erhöht wird. Waren dies bisher 18, sind es künftig 57 Städte und Gemeinden. Dort, wo der Wohnungsmarkt nach einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten angespannt ist, finden zum einen besondere mieterschützende Bestimmungen und zum anderen die Regelungen des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes Anwendung.“
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformation en/deutlich-mehr-kommunen-in niedersachsen-konnen-mietpreisbremse-einsetzen-238150.htm l
Das in der Liste der betroffenen Städte viele Hochschulstädte – darunter natürlich auch Göttingen – aufgeführt sind überrascht nicht, dass jedoch der Flecken Bovenden mit der Ziffer 30 gelistet wird dagegen schon.
Auswirkungen auf Studierende und den allgemeinen Wohnungsmarkt
Damit ist klar: Der stark angespannte Wohnungsmarkt in Göttingen strahlt inzwischen ins Umland aus. Vor allem bei Drei- und Mehrzimmerwohnungen verlieren z.B. die Alleinerziehenden mit Kindern gegen studentische Wohngemeinschaften, da diese insgesamt ein höheres Budget für die Miete aufbringen können und damit die preisgünstigen Wohnungen vom Markt verschwinden.
Zudem werden die Mittel aus dem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ in Niedersachsen nur schleppend abgerufen, da die Förderkonditionen vollkommen unzureichend sind. Das Programm
„Junges Wohnen“ ist Teil des sozialen Wohnungsbaus mit dem Ziel, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Schaffung neuer Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Verfügung.
Beispiel Baden-Württemberg: Erfolgreiches Förderprogramm
Eine Entlastung des Wohnungsmarktes ist dringend notwendig, wir müssen jetzt schnell als SPD ins handeln kommen. Die bisherigen Förderprogramme zum „Jungen Wohnen“ sind unzureichend.
Dies hat das Land Baden-Württemberg erkannt: Das Land Baden-Württemberg schafft mehr Wohnraum für Studierende: Im Rahmen des Programms ,Junges Wohnen‘ erhalten die Studierendenwerke einen Zuschuss von 55.000 Euro pro neuem Wohnheimplatz. Damit entstehen – zu den aktuell von den Studierendenwerken verwalteten knapp 34.000 Wohnheimzimmern – in den kommenden Jahren landesweit mehr als 1.300 neue Plätze, die zu günstigen Mieten angeboten werden.
Die ersten Förderbescheide wurden bereits von den Regierungspräsidien versandt, weitere folgen bis Weihnachten. Insgesamt stellt das Wissenschaftsministerium bis 2029 über 70 Millionen Euro für den Bau neuer Wohnheime bereit. Das Wissenschaftsministerium trägt hiervon rund zehn Millionen Euro, die restlichen Gelder kommen aus Bundesmitteln. Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: ,Bildung ist unsere wichtigste Ressource. Sie muss für alle zugänglich sein. Günstige Wohnheimplätze sind entscheidend, um Studierenden gleiche Chancen zu bieten – unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Gleichzeitig stärken wir damit die Internationalisierung unserer Hochschulen‘. Die Ministerin betonte dabei die zentrale Rolle der Studierendenwerke: ,Sie sind zuverlässige Partner des Landes und leisten mit ihren campusnahen und bezahlbaren Wohnangeboten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Förderung der Studierenden.111
( https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-bau von-ueber-1300-neuen-wohnheimplaetzen-1 )
Forderung: Niedersachsen muss nachziehen
Der Ortsverein Bovenden fordert daher die Landesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen auf, ein analoges Förderprogramm für Niedersachsen aus den Mitteln des
„Jungen Wohnen“ auf den Weg zu bringen, mit einer Bindung von 50 Jahren für die errichteten Wohnheimplätze. Vor allem die fünf Studierendenwerke in Niedersachsen sind geborene Partner für die Umsetzung eines solchen Programms. Studierendenwerke und andere Träger von Wohnraum für junge Menschen wie Studierende und Auszubildende erfüllen eine dauerhafte gemeinwohlorientierte Aufgabe. Im Gegensatz zu anderen Wohnungsunternehmen bleiben ihre Wohnungen langfristig für diese Zielgruppe reserviert. Eine Verlängerung der Bindungsdauer ist daher sinnvoll und notwendig. Während andere geförderte Wohnungen nach Ablauf der Bindung auf den freien Markt übergehen können, bleibt Wohnraum für junge Menschen immer zweckgebunden. Eine Anpassung der Bindungsdauer spiegelt diese Besonderheit wider und schafft Gerechtigkeit innerhalb der Wohnraumförderung. Studierendenwerke und ähnliche Einrichtungen sind keine renditeorientierten Unternehmen, sondern öffentliche oder gemeinnützige Träger. Eine längere Bindungsdauer stellt sicher, dass ihre Investitionen nachhaltig genutzt werden können, ohne dass eine Umwidmung oder teure Anschlussförderung notwendig wird.