Neu:
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Dabei sind folgende Regelungen verbindlich:
- Die Wahlvorschläge haben die Geschlechter bei den Plätzen 1 bis 4 abwechselnd zu berücksichtigen.
- In Gebieten mit mehreren Wahlbereichen sind die Spitzenplätze (Platz 1) zu 40 Prozent mit Frauen / Männern zu besetzen. Für die Wahlgebiete ist bei den Wahlvorschlägen sicher zu stellen, dass Frauen und Männer zu 40 Prozent vertreten sind.
- Darüber hinaus ist bei Besetzung der Listenplätze von Platz 1 beginnend die Quote von 40 Prozent anzuwenden, und zwar mindestens so weit, wie bei der letzten Kommunalwahl Mandate errungen wurden.
- Wenn in der abgelaufenen Wahlperiode ein Geschlecht in der SPD-Fraktion dauerhaft zu weniger als 40 Prozent vertreten war, kann bei der Besetzung der Plätze 1 und 2 das unterrepräsentierte Geschlecht auch beide Plätze einnehmen, sofern die in Ziffer 2 vorgesehene Bedingung für den Gesamtwahlvorschlag eingehalten wird.
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Alt:
(…)
Dabei sind folgende Regelungen verbindlich:
- Die Wahlvorschläge haben die Geschlechter bei Platz 1 und 2 abwechselnd zu berücksichtigen.
- In Gebieten mit mehreren Wahlbereichen sind die Spitzenplätze (Platz 1) zu 40 Prozent mit Frauen / Männern zu besetzen. Für die Wahlgebiete ist bei den Wahlvorschlägen sicher zu stellen, dass Frauen und Männer zu 40 Prozent vertreten sind.
- Darüber hinaus ist bei Besetzung der Listenplätze von Platz 1 beginnend die jeweils geltende Quote anzuwenden, und zwar mindestens so weit, wie bei der letzten Kommunalwahl Mandate errungen wurden.
- Wenn in der abgelaufenen Wahlperiode ein Geschlecht in der SPD-Fraktion dauerhaft zu weniger als 40 Prozent vertreten war, kann bei der Besetzung der Plätze 1 und 2 das unterrepräsentierte Geschlecht auch beide Plätze einnehmen, sofern die in Ziffer 2 vorgesehene Bedingung für den Gesamtwahlvorschlag eingehalten wird.
- Soweit bei vorangegangenen Wahlen Mandate angefallen sind, ist bis zu diesem Platz die Quote von 40 Prozent einzuhalten. Unabhängig davon sind beide Geschlechter zu je 40 Prozent auf die Plätze 1 bis 5 sowie auf den Plätzen 1 bis 9 abzusichern.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss:
§ 23 (2) Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten (Neufassung)
Text des Beschlusses:
(…)
Dabei sind folgende Regelungen verbindlich:
- Die Wahlvorschläge haben die Geschlechter bei den Plätzen 1 bis 4 abwechselnd zu berücksichtigen.
- In Gebieten mit mehreren Wahlbereichen sind die Spitzenplätze (Platz 1) zu 40 Prozent mit Frauen / Männern zu besetzen. Für die Wahlgebiete ist bei den Wahlvorschlägen sicher zu stellen, dass Frauen und Männer zu 40 Prozent vertreten sind.
- Darüber hinaus ist bei Besetzung der Listenplätze von Platz 1 beginnend die Quote von 40 Prozent anzuwenden, und zwar mindestens so weit, wie bei der letzten Kommunalwahl Mandate errungen wurden.
- Wenn in der abgelaufenen Wahlperiode ein Geschlecht in der SPD-Fraktion dauerhaft zu weniger als 40 Prozent vertreten war, kann bei der Besetzung der Plätze 1 und 2 das unterrepräsentierte Geschlecht auch beide Plätze einnehmen, sofern die in Ziffer 2 vorgesehene Bedingung für den Gesamtwahlvorschlag eingehalten wird.