Ge-20 Haltungsvorschriften für Mastkaninchen verbessern

Status:
Annahme

Die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen in Abschnitt 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen grundlegend verbessert werden.

Begründung:

Allein in Deutschland werden jedes Jahr über 20 Millionen Kaninchen konsumiert, berichtet die UN-Organisation Food and Agriculture. Bisher gibt es für sog. Mastkaninchen keinerlei Haltungsbedingungen. Sie leben in Verhältnissen wie bis vor kurzem die Käfighühner in den Legebatterien. Jedem von ihnen stehen nur 700 cm² zu, kaum mehr als ein DIN-A4-Blatt, ohne Tageslicht, ohne Frischluft. Auch bei kleinen Kaninchenzüchtern ergeht es ihnen meist nicht besser.

Kaninchen sind von Natur aus für weiche Untergründe geschaffen; sie leben im Freien auf weichem Grund und Boden. Kaninchenmast in Drahtkäfigen ist Tierquälerei und verstößt gegen das Tierschutzgesetz § 1; denn es werden ihnen hier achtlos Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt.

Die Drahtgitterböden schneiden tief in die empfindlichen Pfoten der Tiere ein. Diese Fehlhaltung führt zu schlimmen Verletzungen mit unbehandelten Entzündungen. Sie haben abgebissene Ohren, eitrige Augen, blutige Pfoten und kahle Stellen. Ihre Lebenserwartung: drei bis vier Monate, falls sie bis zur Schlachtung durchhalten. Aufgrund des nicht artgerechten Mastfutters entstehen Durchfall und Entzündungen der Schleimhäute.

Damit die Tiere die Qualen der Mast möglichst überstehen, ist der Einsatz von Medikamenten üblich wie in allen Massentierhaltungen; künstliche Lichtquellen sorgen für einen verlängerten Tagesablauf – eine Sterbequote von bis zu 50 % wird von Mästern in Kauf genommen. Dieser rechtsfreie Raum ist unverzüglich zu beenden.

Auf Produkten mit schönen Bildern wird den Verbrauchern eine Idylle auf der grünen Wiese vorgegaukelt und eine heile Welt suggeriert.

Mit dem Tierschutzgesetz, nunmehr über 20 Jahre im Grundgesetz verankert, ist diese brutale, unwürdige Haltung nicht vereinbar – ebenfalls nicht mit den heutigen Wertevorstellungen für Mensch und Tier.

TSchG § 1 : Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

TSchG § 2, § 2a Anforderungen an die Haltung

Foto- und Filmdokumente über die industrielle Käfigmast sind bei den großen deutschen Tierschutzverbänden einzusehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Haltungsvorschriften für Mastkaninchen verbessern
Text des Beschlusses:

Die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen in Abschnitt 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen grundlegend verbessert werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: