R-03 Sonderopfer der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten nachhaltig beenden!

Status:
Annahme

Der SPD-Landesparteitag hat am 14. April 2018 beschlossen, dass die SPD-Landtagsfraktion und der Ministerpräsident aktiv darauf hinwirken müssen, dass die durch die „Regierung Wulff“ vorgenommenen Einschnitte beim Weihnachtsgeld der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten rückgängig gemacht werden und hier ein Gleichklang zum Tarifbereich hergestellt wird. Inzwischen hat die niedersächsische Landesregierung erste Schritte in diese Richtung unternommen. Bis zum Gleichklang mit dem Tarifbereich liegt aber noch ein gehöriges Stück Strecke vor uns. Machen wir uns auf den Weg! 

Begründung:

Der o.g. Parteitagsbeschluss hat das Ziel eindeutig vorgegeben: Gleichklang mit dem Tarifbereich! Auch um das innerparteiliche Vertrauen nicht zu beschädigen, muss der Parteivorstand darauf drängen, dass Parteitagsbeschlüsse vollständig umgesetzt werden. Die SPD-geführte Landesregierung beabsichtigt, die vorliegende Beschlusslage zunächst nur zu einem geringen Teil umzusetzen. Dies ist als erster Schritt akzeptabel, es ist jedoch zwingend erforderlich, dass sie aufzeigt, welches die nächsten Schritte sind und wann diese erfolgen.

Darüber hinaus muss hier auch dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass die Beamtenbesoldung den tariflichen Regelungen folgt. Insofern ist es hier notwendig, das NBesG entsprechend dem TVL anzupassen.

Es ist auch nicht richtig, dass die Besserstellung der Beamten vom Bund gegenüber deren vom Land seit April dieses Jahres nicht hinzunehmen ist. Die Landesbeamten in Niedersachsen partizipieren nicht von den Verbesserungen/ Gehaltserhöhungen und Inflationsausgleich.   

Inzwischen wird die niedersächsische Beamtenbesoldung auch vom Bundesverwaltungsgericht äußerst kritisch gesehen (BVerwG 2 C 56.16; BVerwG 2 C 57.16; BVerwG 2 C 58.16; BVerwG 2 C 4.17; BVerwG 2 C 5.17; BVerwG 2 C 6.17; BVerwG 2 C 7.17; BVerwG 2 C 8.17 und vom 30. Oktober 2018, lt. PM Az. 2 C 32.17 u. 2 C 34.17).

Eine entsprechend kritische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird in absehbarer Zeit erwartet. In Zeiten des Fachkräftemangels muss der öffentliche Dienst deutlich an Attraktivität zulegen, um konkurrenz- und leistungsfähig zu bleiben. Eine attraktive Besoldung ist dabei unablässig. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Landtagsfraktion

Beschluss: Sonderopfer der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten nachhaltig beenden!
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag hat am 14. April 2018 beschlossen, dass die SPD-Landtagsfraktion und der Ministerpräsident aktiv darauf hinwirken müssen, dass die durch die „Regierung Wulff“ vorgenommenen Einschnitte beim Weihnachtsgeld der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten rückgängig gemacht werden und hier ein Gleichklang zum Tarifbereich hergestellt wird. Inzwischen hat die niedersächsische Landesregierung erste Schritte in diese Richtung unternommen. Bis zum Gleichklang mit dem Tarifbereich liegt aber noch ein gehöriges Stück Strecke vor uns. Machen wir uns auf den Weg! 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: