Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen einzusetzen und einen entsprechenden Antrag in den Niedersächsischen Landtag einzubringen. Diese Kennzeichnung soll nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) aus einem individualisierten, aber anonymisierten Nummer- und oder Buchstabencode bestehen, der für Außenstehende keinerlei Rückschluss auf die Person ermöglicht. Dieser Rückschluss soll nur für Personen, die an einem Ermittlungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind, möglich sein.
Diese Kennzeichnung soll bei allen Einsätzen, auch und gerade in geschlossen Einheiten bei Demonstrationen und anderen Großveranstaltungen gelten.
Dieser Schritt ist aus unserer Sicht wichtig, um zum einen eine effizientere Strafverfolgung von Straftaten einzelner Polizistinnen und Polizisten zu gewährleisten und zum anderen, um genau dadurch das Vertrauen und die Polizei als Ordnungshüter zu stärken.
Leider kommt es gerade bei Großeinsätzen in geschlossenen Einheiten in Ausnahmefällen zu rechtswidrigen Gewaltanwendungen durch einzelne Polizistinnen oder Polizisten. Diese möglicherweise rechtswidrigen Gewaltanwendungen sind im Nachhinein schwer gerichtlich zu überprüfen. Der Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass potenzielle Täter in der Regel nicht ermittelt werden können. Dies führt in der Regel dazu, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingestellt werden, ohne überhaupt nur vor Gericht zu gelangen. Dies geschieht bei derartigen Ermittlungsverfahren häufiger als bei irgendwelchen anderen Personengruppen.
Wenn die Betroffenen bei der Anzeige die Person der vermeintlichen Täterin/des vermeintlichen Täters beschreiben wollen, können sie aufgrund der Einsatzuniformen in der Regel höchstens feststellen, ob sich es um eine Frau oder einen Mann gehandelt hat und aus welchem Bundesland die Person stammt. Gerade für Laien ist es aber darüber hinaus schwierig, genaue Einheitenzugehörigkeiten zu erkennen, die eine Identifizierung ermöglichen würden, geschweige denn eine genaue Personenbeschreibung. Eine effiziente Strafverfolgung ist so kaum möglich. Aber gerade die ist unserer Ansicht nach von großer Bedeutung. Gerade bei der Polizei, als Vertreterin der staatlichen Gewalt, muss das berechtigte Vertrauen vorhanden sein, dass das Fehlverhalten einzelner effizient und konsequent verfolgt wird. Ist dieses Vertrauen in einen effizienten Umgang mit solchen Taten Einzelner nicht vorhanden, kann dies zu einem Vertrauensverlust in die Polizei als Ganzen führen. Aber gerade auf dieses Vertrauen ist auch die Polizei angewiesen.
Eine Stigmatisierung der Polizistinnen und Polizisten lehnen wir strikt ab. Wir sind uns der angespannten Personalsituation der Polizei insgesamt und die Belastungen der einzelnen Polizistinnen und Polizisten bewusst. Die weit überwiegende Anzahl an Polizistinnen und Polizisten begeht solche Taten nicht, es sind die Taten einzelner. Aber gerade diese Taten einzelner und die mangelhafte juristische Aufarbeitung solcher Taten sind es, die die Polizei in ihrer Gesamtheit gelegentlich in einem schlechten Licht dastehen lassen. Dem wollen wir mit der Kennzeichnungspflicht entgegenwirken.
Wir halten die Kennzeichnungspflicht, die auch im Sinne der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist, auch in Niedersachsen daher für geboten.
Die Kennzeichnungspflicht stand schon 2013 im Koalitionsvertrag – wurde vom Langzeit-Innenminister Boris Pistorius aber schlicht nicht umgesetzt. Nun steht sie wieder im Koalitionsvertrag, die neue Innenministerin Daniela Behrens ließ aber gleich mal verlauten, dass das Thema bei ihr nicht die oberste Priorität hat.
Wir fordern, dass aus dem Bestreben endlich Taten resultieren!
Erledigt durch Koalitionsvertrag Land (S. 96)