Tierwohllabel müssen verpflichtend über alle Nutztierarten und tierischen Nebenprodukte Anwendung finden. Daneben müssen Tierwohlstandards die Haltungsbedingungen auch auf verarbeiteten Produkten sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch in der Gastronomie, bei Fleischer:innen und Bäcker:innen ablesbar sein.
Tierwohllabel müssen stärker eingefordert werden, um sicherstellen zu können, dass die Haltung der Tiere in der Fleisch- und Milchindustrie für die Konsumierenden verständlich nachvollziehbar sind. Die aktuelle Situation in vielen Betrieben, in denen Nutztiere gehalten werden, ist im Sinne des Tierwohls problematisch. Daher ist es von hoher Bedeutung, Tierwohllabels verstärkt einzufordern, um den Konsument:innen die Möglichkeit zu geben Einfluss auf die Haltungsbedingungen zu nehmen.
Erledigt durch Koaltionsvereinbarung Bund (S. 34 f.)